Arbeitsrecht: 5 Urlaubsregelungen, die Sie kennen sollten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Deutschland startet in die Ferienzeit. Auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht der Jahresurlaub an. Wer diese Regeln kennt, ist bestens vorbereitet: 

1. Das Recht auf Nichterreichbarkeit im Urlaub

Entspannt liegt man am Sandstrand, plötzlich klingelt das Handy: Muss ich rangehen, wenn die Chefin oder der Chef mich im Urlaub anruft? Nein. Denn Beschäftigte müssen in der Regel nur zu den vereinbarten Arbeitszeiten erreichbar sein, erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). In der Freizeit - und damit auch während des Urlaubs - sind Beschäftigte demnach nicht verpflichtet, erreichbar zu sein. Grundsätzlich kommt es aber immer darauf an, was im Arbeitsvertrag geregelt ist.

2. Kein Anspruch auf Urlaubsgeld 

Urlaub macht besonderen Spaß, wenn der Arbeitgeber die Reisekasse mit einer Finanzspritze aufbessert. Einen allgemeinen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es in Deutschland aber nicht, so der VDAA. Vielmehr handelt es sich um eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die er zusätzlich zum regulären Gehalt zahlt, um einen Urlaub zu ermöglichen. 

Anspruch haben Beschäftigte nur dann, wenn es entsprechende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag gibt. Außerdem gibt es den Sonderfall der sogenannten betrieblichen Übung. Zahlt der Arbeitgeber mindestens über drei Jahre hinweg wiederholt und vorbehaltlos Urlaubsgeld, ist er auch in der Zukunft dazu verpflichtet.

3. Krank im Urlaub: Urlaubstage werden gutgeschrieben

Das Phänomen ist bekannt: Kaum hat man Urlaub, liegt man flach. Die gute Nachricht: Werden Beschäftigte im Urlaub krank, bekommen sie die Urlaubstage wieder gutgeschrieben, so der Bund-Verlag. Die Urlaubstage gelten dann als nicht genommen. Voraussetzung ist aber, dass eine Erkrankung vorliegt, die zur Arbeitsunfähigkeit führt. Zusätzlich brauchen Beschäftigte einen ärztlichen Nachweis, also ein Attest.

Im Umkehrschluss bedeutet das: Nicht jede Krankheit muss zu einer Arbeitsunfähigkeit führen. Laut Bund-Verlag kommt es darauf an, ob Beschäftigte daran gehindert gewesen wären, ihren konkreten Tätigkeiten nachzukommen. Beispiel: Verletzt sich ein Beschäftigter im Urlaub den kleinen Finger, muss aber beruflich keinerlei manuelle Tätigkeiten oder Schreibarbeiten leisten, kann es sein, dass die Erkrankung gar nicht zur Arbeitsunfähigkeit führt.

4. Urlaubsanspruch bei Arbeitsplatzwechsel

Der Jahresurlaub steht Beschäftigten jährlich nur einmal zu. Darauf macht Arbeitsrechtsanwalt Volker Görzel aufmerksam. Relevant wird das, wenn Beschäftigte ihren Arbeitgeber wechseln. Vom neuen Arbeitgeber können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer laut Görzel dann folglich nur den Urlaub verlangen, den sie noch nicht bei ihrem alten Arbeitgeber genommen haben. 

Der alte Arbeitgeber muss Beschäftigen deshalb bescheinigen, welchen Urlaub sie im laufenden Kalenderjahr bereits gewährt bekommen haben. Diese Urlaubsbescheinigung legen Beschäftigte dann beim neuen Arbeitgeber vor, um nachzuweisen, welcher Urlaubsrestanspruch noch besteht. 

5. Auch Minijobber haben Urlaubsanspruch

Jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer steht bezahlter Erholungsurlaub zu. Das gilt auch im Minijob, wie die Minijob-Zentrale erklärt. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt jährlich vier Wochen. Für diese Urlaubstage müsse die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Verdienst weiterzahlen. 

Für den persönlichen Urlaubsanspruch ist entscheidend, an wie vielen Tagen in der Woche Beschäftigte im Minijob arbeiten. Berechnen lässt sich das mit einer einfachen Formel: Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Woche mal 24 durch 6. Wer also zum Beispiel an drei Tagen pro Woche arbeitet, kommt auf einen Urlaubsanspruch von 12 Tagen.ternet


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.