Arbeitsrecht: Keine Kündigung per Brief an Feiertagen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Für das Ende der Kündigungsfrist oder den Anspruch auf Arbeitslosengeld kann er eine Rolle spielen - oder für die Frage, bis wann eine Kündigungsschutzklage erhoben werden kann: Der Zeitpunkt, zu dem eine Kündigung den betroffenen Arbeitnehmer wirksam erreicht hat.

Doch während gesetzlicher Feiertage oder an einem Sonntag muss deshalb niemand in den Briefkasten schauen. Darauf weist Jasmin Marzoll, Juristin im DGB Rechtsschutzbüro Ludwigshafen in einem Beitrag in der Zeitschrift «Recht so!» (Ausgabe 4/2023) des DGB Rechtsschutzes hin.

«Die an einem Sonntag in den Briefkasten geworfene Kündigung des Arbeitgebers gilt erst am darauffolgenden Montag als zugegangen», so Marzoll. Das gelte auch dann, wenn man sonntags arbeitet.

Bei gesetzlichen Feiertagen ist es dann der nächste Werktag, der als Tag des Zugangs zählt. Das kann auch ein Samstag sein.

Übrigens: Kündigungen als E-Mail-Anhang oder per Messenger wie Whatsapp, Threema oder Signal sind nicht wirksam. Eine Kündigung muss immer eigenhändig unterschrieben sein und den Beschäftigten im Original erreichen. Eine Kopie der Kündigung im Briefkasten wäre also ebenfalls nicht wirksam. Auch mündlich können Arbeitsverhältnisse nicht beendet werden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die vom Dehoga befragten Gastgewerbebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern melden für Januar bis September 2026 sinkende Umsätze. 84,7 Prozent beobachten geringere Gästeausgaben, fast die Hälfte beurteilt die wirtschaftlichen Aussichten für das vierte Quartal als eher schlecht oder sehr schlecht.

Wem wie viel Pausenzeit während der Arbeit zusteht, ist gesetzlich klar geregelt. Doch wie sieht das mit der Aufteilung aus: Kann der Arbeitgeber einfach vorschreiben, wann man zu pausieren hat?

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im September wieder unter die Drei-Millionen-Grenze gefallen. Dennoch fällt die Herbstbelebung in diesem Jahr schwach aus.

Destatis meldet für 2025 einen Anteil von 56 Prozent Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte unter Köchen. Im gastronomischen Service lag er bei 47 Prozent, im Hotelservice bei 40 Prozent.

Die Unternehmen in Deutschland treten beim Stellenabbau auf die Bremse. Das Beschäftigungsbarometer des Münchner Ifo-Instituts ist den dritten Monat in Folge gestiegen. Eine echte Erholung sei aber noch nicht in Sicht, so das Institut.

Wer in den Feierabend geht, möchte bis zur nächsten Schicht nicht über die Arbeit nachdenken. Doch was passiert, wenn in der Zwischenzeit eine wichtige Nachricht eingeht? Müssen Arbeitnehmer diese auch außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit beantworten?

„Nachhaltiges Hotel“, „umweltfreundliches Frühstück“ oder „klimaneutrale Übernachtung“: Seit dem 27. September gelten strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Hotels und Restaurants sollten ihre Werbung auf Websites, in Buchungsstrecken, auf Speisekarten und in weiteren Materialien überprüfen.

Eine NGG-Sonderauswertung des DGB-Ausbildungsreports 2026 weist auf hohe psychische Belastungen und Überstunden unter Auszubildenden im Hotel- und Gastgewerbe hin. Die Gewerkschaft bewertet die Zahlen kritisch und verweist auf Personalmangel und Arbeitsverdichtung.

37 Prozent der Menschen ab 14 Jahren nutzen KI-Onlinetools mindestens wöchentlich, nach 22 Prozent im Vorjahr. Die ARD/ZDF-Medienstudie zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Altersgruppen.

Prompten, recherchieren, automatisieren: Wie wichtig wird Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt? Einer repräsentativen Umfrage der IU Internationalen Hochschule in Erfurt zufolge erwarten etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden, dass KI-Kompetenzen wichtige Voraussetzung für den Jobeinstieg werden.