Arbeitsrecht: Müssen Mitarbeiter im Urlaub erreichbar sein?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Beschäftige müssen im Urlaub nicht für ihren Arbeitgeber erreichbar sein. Das erklärt der Bund-Verlag mit Verweis auf das Bundesurlaubsgesetz. Darin ist der Anspruch auf Erholungsurlaub geregelt.

An ihren freien Tagen müssen Beschäftigte demnach komplett von der Arbeit entbunden sein. Telefonate oder E-Mails zu beantworten, würde dem Erholungszweck des Urlaubs aber entgegenstehen.

Sonderregeln im Arbeitsvertrag

Findet sich im Arbeitsvertrag eine Klausel, die regelt, dass Beschäftigte auch im Urlaub ständig oder stundenweise erreichbar sein müssen, sollte geprüft werden, ob diese Regel zulässig ist, rät der Bund-Verlag.

Einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2000 (Az. 9 AZR 405/99) zufolge seien derartige Vereinbarungen in Arbeitsverträgen regelmäßig unzulässig. Das gilt laut Bund-Verlag jedenfalls für die 24 Werktage, die jeder oder jedem Angestellten als gesetzlicher Mindesturlaub zustehen.

An allen zusätzlichen, vom Arbeitgeber freiwillig gewährten Urlaubstagen könne es allerdings vertraglich Sonderregeln geben. Hier könnte der Arbeitgeber dann verlangen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch im Urlaub erreichbar sind.

Erreichbarkeit im Notfall

Neben solchen Sonderklauseln im Arbeitsvertrag gibt es den Informationen zufolge einige Ausnahmesituationen, in denen ein Anruf oder die Kontaktaufnahme vom Arbeitgeber legitim sein kann. Denkbar ist etwa, dass nur der Beschäftigte ein dringend benötigtes Passwort kennt oder ein ähnlich dringender Notfall eintritt.

Eine Kündigung muss übrigens niemand fürchten, der einen Anruf oder eine Kontaktaufnahme vom Arbeitgeber ignoriert, heißt es in dem Beitrag. Eine verhaltensbedingte Kündigung würde eine vorherige Abmahnung voraussetzen. Ein Verstoß gegen arbeitsrechtliche Pflichten kann Beschäftigten im Urlaub aber gar nicht vorgeworfen werden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.

Der Weinkonsum in Deutschland ist rückläufig: Im Schnitt trinken die Bürger eine Flasche Wein weniger pro Jahr. Während der Schaumweinabsatz stabil bleibt, sorgen laut dem Deutschen Weininstitut vor allem gestiegene Kosten und der demografische Wandel für ein Minus beim Weinverbrauch.

Die Produktion von Fertiggerichten in Deutschland ist binnen fünf Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Besonders Nudel- und Fleischgerichte treiben das Wachstum voran, während der zeitliche Aufwand für die private Essenszubereitung nahezu stabil bleibt.

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.