Arbeitsrecht: Ruhepausen werden nicht vergütet

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Pausen während der Arbeitszeit werden im Prinzip nicht vergütet. Das erklärt der Bund-Verlag auf seinem Blog für Betriebsräte. Pausen würden zum Freizeitanspruch des Arbeitnehmers zählen, weshalb Beschäftigte für diese Zeit auch kein Geld bekommen.

Voraussetzung ist laut Bund-Verlag aber, dass es sich um eine «echte Pause» im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) handelt. Dazu gehört zum Beispiel, dass Beschäftigte frei über ihre Zeit verfügen können und die Pausen nicht in kürzere Abschnitte als 15 Minuten gestückelt werden.

Andernfalls muss der Arbeitgeber diese Unterbrechungen bezahlen. Deshalb seien etwa auch Betriebspausen, in denen die Produktion stockt, zu vergüten. Raucherpausen hingegen müssen nicht bezahlt werden, da sie ausschließlich dem privaten Vergnügen dienen würden.

Grundsätzlich versteht man unter eine Ruhepause eine Unterbrechung der Arbeitszeit, die dazu dient, etwas zu essen und sich zu erholen. Raucherpausen zählen dazu.

Auch die Mindestlänge der Pause ist im Gesetz (§ 4 ArbZG) geregelt: Bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwingend eine Pause von mindestens 30 Minuten machen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden muss die Arbeit für mindestens 45 Minuten Ruhepause unterbrochen werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Strahlende Gesichter nach einem Tag hochkonzentrierter Anstrengung. Mehr als 40 Auszubildende maßen bei den Baden-Württembergischen Jugendmeisterschaften an der Landesberufsschule in Bad Überkingen in den Ausbildungsberufen des Hotel- und Gaststättengewerbes.

Ein Rentner, der noch in Teilzeit arbeitet, fordert eine höhere Rente, weil sein Arbeitgeber für ihn in die Rentenversicherung einzahlen muss. Weil er selbst aber keine Beiträge zahlt, lehnt ein Gericht die Forderung ab.

Auch Werkstudenten, Minijobber und kurzfristige Arbeitskräfte müssen sich ausruhen und haben Anspruch auf Urlaubstage. In vielen Fällen werden diese aber gar nicht bezahlt, ist das überhaupt erlaubt?

Knapp die Hälfte der Büroangestellten in Deutschland würde kündigen, wenn ihr Arbeitgeber die Möglichkeit von Homeoffice oder mobilem Arbeiten vollständig abschaffen oder stark einschränken würde. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die das YouGov im Auftrag von Continental durchgeführt hat. 

Angang Mai 2024 kämpften in der Yachthafenresidenz Hohe Düne anlässlich der 29. Landesjugendmeisterschaft 18 Auszubildende in den gastgewerblichen Grundberufen Koch, Restaurantfach und Hotelfach um die begehrten Fahrkarten zu den Deutschen Jugendmeisterschaften im Herbst.

Die Beschäftigten in Deutschland haben 2023 rund 1,3 Milliarden Überstunden gemacht. 775 Millionen dieser Stunden waren unbezahlt, wie aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht.

Mehr als 73 000 Azubi-Stellen konnten 2023 nicht besetzt werden. Auf der anderen Seite gingen tausende Interessenten leer aus. Im Lebensmittelhandwerk und im Hotel- und Gaststättengewerbe haben es Unternehmen besonders schwer.

Mit knapp 28,2 Mio. Übernachtungen verbuchte das Reiseland Deutschland den zweitstärksten Februar. Der gesamte Winter war mit 114 Millionen Übernachtungen der Winter mit der drittstärksten Nachfrage aller Zeiten im Deutschland-Tourismus.

Aus Rüben, Kokos-Blüten oder Rohr: Zucker kann aus verschiedenen Pflanzen gewonnen werden. Doch wie unterscheiden sich die verschiedenen Arten? Und ist brauner Zucker wirklich gesünder?

Ob Badeurlaub am Strand, Wanderurlaub in den Bergen oder ein Städtetrip – ohne Geld kommen Urlauber in der Regel nicht weit. Doch das Abheben am Geldautomaten kann die Urlaubslaune verderben, denn je nach Reiseziel fallen bis zu 24 Prozent Gebühren an.