Arbeitsrecht: Schläge angedroht – Job weg

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Wer seinen Arbeitsplatz mag, sollte beim nächsten Streit mit seinem Chef kurz durchatmen. Vielleicht kann so verhindert werden, was einem Straßenbauer nun passierte: Nachdem er seinem Chef Prügel angedroht hatte, bekam er die fristlose Kündigung. Und das völlig zu Recht, wie das Arbeitsgericht Mönchengladbach in dieser Woche entschied. Auch die Begründung, dass ihn der Chef zuvor massiv provoziert hätte, ließen die Richter nicht gelten. Sie wiesen seine Klage gegen die Kündigung ab, da er seinen Vorgesetzten in strafrechtlich relevanter Art und Weise bedroht habe. 

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