Wer im Homeoffice einen Unfall hat, kann sich nicht in jedem Fall sicher sein, dass die Unfallversicherung greift. Wie komplex die Thematik mitunter ist, zeigt ein aktueller Praxisfall, über den der Bund-Verlag berichtet.
Darum ging es: Ein Mann bemerkte während der Arbeit im Homeoffice, dass die Heizung nicht funktionierte. Er ging in den Heizungskeller, um das Problem zu lösen. Dabei kam es zu einer Verpuffung im Heizkessel. Dadurch sprang eine Zugluftklappe heraus, die den Mann am Auge verletzte.
Dessen Berufsgenossenschaft sowie das Sozial- und Landessozialgericht waren der Ansicht, dass es sich nicht um einen Arbeitsunfall handelt, da der Angestellte die Heizung lediglich für seine Kinder wieder in Gang setzen wollte.
Das Bundessozialgericht hingegen stufte den Vorfall als Arbeitsunfall ein: Der Arbeitnehmer wollte auch für seine berufliche Tätigkeit heizen, weshalb die Überprüfung der Heizung unter anderem der Ausübung seiner Arbeit diente. (Az.: B 2 U 14/21 R)