Arbeitsvertrag kündigen: Geht das auch digital?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber findet mittlerweile häufig auf digitalen Wegen statt. Oftmals ist das auch ganz unproblematisch. Doch wie sieht es beim Thema Kündigung aus?

«Eine Kündigung ist nur in Schriftform und mit einer Originalunterschrift wirksam», stellt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, klar. Das schließt also nicht nur eine schriftliche Kopie aus. Auch jegliche Kündigung über digitale Kommunikationskanäle (Mail, Messenger, Fax etc.) ist somit unwirksam - egal, ob mit digitaler Signatur oder ohne. Die elektronische Form wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) explizit ausgeschlossen.

Und das gilt für beide Seiten: Stellt der Arbeitgeber eine Kündigung nur digital zu, ist sie ungültig. Aber auch Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber das Original des unterschriebenen Schriftstücks ihrer Kündigung zukommen lassen, wenn sie ihr Arbeitsverhältnis rechtskräftig beenden wollen. Wer sicherstellen will, dass die Kündigung sicher ankommt, sollte sie entweder als Einschreiben verschicken oder direkt persönlich vorbeibringen.

Was tun, wenn die Kündigung digital kommt?

Schickt der Arbeitgeber das Kündigungsschreiben trotzdem digital oder nur als Kopie, ist die Kündigung generell zwar erst einmal unwirksam. Ignorieren sollte man das jedoch nicht einfach. Auch wenn das Arbeitsverhältnis bei einer unwirksamen Kündigung erstmal bestehen bleibt, hat der Arbeitgeber in den meisten Fällen die Absicht, das Arbeitsverhältnis tatsächlich zu beenden. Er kann eine Kündigung mit den geregelten Kündigungsfristen einfach erneut aussprechen und korrekt zustellen.

Deshalb kann es hilfreich sein, bereits bei der ungültigen Kündigung eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Das Arbeitsgericht überprüft dann, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch wirklich gerechtfertigt ist. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Betriebe in Deutschland einer erweiterten Mitteilungspflicht, wenn sie Personal aus Nicht-EU-Staaten rekrutieren. Arbeitgeber sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, Drittstaatsangehörige bereits im Rahmen des Anwerbeprozesses über verfügbare arbeits- und sozialrechtliche Beratungsangebote aufzuklären.

Die Bundesregierung hat die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 angepasst. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Gastronomie und Hotellerie ändern sich damit die Sätze für freie Verpflegung und Unterkunft.

KI boomt, aber Empathie bleibt gefragt. Warum Bau und Pflege Gewinner sind, Löhne steigen - und welche Branchen jetzt zittern müssen. Das steckt hinter den sechs Jobtrends im neuen Jahr.

Mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen in Deutschland ist offen für einen Jobwechsel. Das hat eine Umfrage im Auftrag des Jobportals Indeed unter 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Dezember 2025 ergeben.

Viele Beschäftigte gehen trotz gesundheitlicher Beschwerden zur Arbeit, andere melden sich jedoch auch mal krank, obwohl sie arbeitsfähig sind. Das geht aus einer Umfrage im Auftrag der Pronovia BKK hervor.

Von Hotels bis Autobauer: Die Zahl der Insolvenzen ist 2025 höher gewesen als zur Finanzkrise 2009. Warum Experten keine schnelle Erholung sehen und was das für Mittelständler bedeutet.

Die Züge fahren verspätet, die Straßen sind dicht und dann fällt auch noch die Schule aus? Was Beschäftigte wissen müssen, wenn Winterwetter alle Routinen durchkreuzt.

Mehr als 2,9 Millionen Menschen ohne Job – so viele waren es schon seit langem nicht mehr in einem Dezember. Gibt es Hoffnung auf einen Aufschwung am Arbeitsmarkt?

Der Food Campus Berlin stellt in seinem neuen Bericht die zentralen Entwicklungen für das Jahr 2026 vor. Von technologischen Durchbrüchen in der Fermentation bis hin zur Rückkehr zum echten Handwerk zeigt sich eine Branche im Wandel.