Aufhebungsvertrag mit Abfindung: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten

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Der Arbeitgeber bietet Geld für die einvernehmliche Trennung. Wann ist so ein Aufhebungsvertrag ein gutes Geschäft? Wann sagt man besser Nein? Alles, was Sie zum Thema Abfindung wissen sollten.

Wiesbaden/Frankfurt (dpa/tmn) - Erst spricht der Chef, dann liegt der Aufhebungsvertrag mit Abfindung auf dem Tisch. Für viele klingt das nach einem warmen Geldregen. Doch die Summe ist nur ein Teil der Rechnung. Was steckt hinter dem Angebot, worauf kommt es an? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Warum bieten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an?

Unternehmen schlagen Aufhebungsverträge mit Abfindung vor, wenn sie sich von Mitarbeitern trennen wollen, ohne zu kündigen. So umgehen sie das Risiko einer langen und womöglich teuren Kündigungsschutzklage.

Mit dem Aufhebungsvertrag beenden beide Seiten das Arbeitsverhältnis einvernehmlich - anders als bei einer einseitigen Kündigung. Das bedeutet auch: «Ein Arbeitnehmer kann so ein Angebot annehmen, es ablehnen oder über die Konditionen verhandeln», sagt Jakob T. Lange, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Wiesbaden und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Als Anreiz koppeln Unternehmen das Angebot meist an eine Abfindung. «Die Abfindung ist ein Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes», sagt Lange. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache - wie fast alles im Aufhebungsvertrag.

Wie hoch fällt eine Abfindung aus?

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Summe gibt es nicht, die Höhe lässt sich frei aushandeln. Als Orientierung gilt eine Faustformel: «Betriebszugehörigkeit mal Gehalt mal Faktor», sagt Lange. Der Faktor spiegelt die Chancen und Risiken wider, die beide Seiten in einem Kündigungsschutzprozess hätten. «Sind die Risiken relativ gleich verteilt, liegt man meist bei 0,5 bis 0,7», so der Fachanwalt. Sind die Hürden für eine Kündigung hoch, steigt der Faktor Richtung 1,0 oder mehr - umgekehrt sinkt er.

Wie wirkt sich die Abfindung finanziell aus?

Das Geld landet nicht netto auf dem Konto. Der Arbeitgeber muss im Monat der Zahlung Lohnsteuer abführen. Eine Steuererklärung für dieses Jahr bringt oft eine teilweise Erstattung - aber erst im Folgejahr. Ob auch Sozialabgaben fällig werden, hängt vom Vertrag ab: Steht darin ausdrücklich, dass die Abfindung «für den Verlust des Arbeitsplatzes» gezahlt wird, fallen keine Beiträge an, so Lange.

Bedenken sollten Arbeitnehmer aber auch die Folgen für das Arbeitslosengeld: Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, erhält regelmäßig erst nach zwölf Wochen Arbeitslosigkeit Geld von der Arbeitsagentur, wenn kein wichtiger Grund für den Abschluss des Aufhebungsvertrages vorliegt. «Außerdem kürzt die Arbeitsagentur in diesen Fällen die gesamte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes um ein Viertel», sagt Lange. Ältere Arbeitnehmer mit Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld verlieren so sechs Monate Arbeitslosengeld.

Was lässt sich noch verhandeln?

Beim Aufhebungsvertrag geht es nicht nur ums Geld. «Je mehr, desto besser - das ist nicht immer die beste Lösung», sagt Aila Kruska, Outplacement- und Karriereberaterin aus Frankfurt am Main. Kruska berät auch Arbeitnehmer, die sich für einen Aufhebungsvertrag entscheiden. Diese Outplacement-Beratung kann Teil des Aufhebungsvertrags sein und die Neuorientierung erleichtern.

«Arbeitnehmer sollten alles verhandeln, was ihnen wichtig ist und hilft», sagt Kruska. Dazu zählen oft das Austrittsdatum und die Freistellung. «Wer bis zum Austritt freigestellt wird, kann sich auf die Jobsuche konzentrieren, statt sie nebenbei zu erledigen.» Braucht ein Arbeitnehmer mehr Sicherheit, verhandelt er anders: etwa drei Monate länger beim Arbeitgeber und dafür weniger Abfindung. 

Auch Fortbildungen und Beratung lassen sich hineinverhandeln - finanziert vom Arbeitgeber, verrechnet mit einem Teil der Abfindung. Ebenso gehört ein Sonderkündigungsrecht auf den Tisch: «Wer schneller einen neuen Job findet, möchte dann vielleicht sehr kurzfristig kündigen», erklärt die Beraterin. Oft sichern Verträge in solchen Fällen einen Anspruch auf das Restgehalt - auch wenn der Arbeitnehmer schon woanders arbeitet. Das Geld gibt es zusätzlich zur Abfindung. «Manche Unternehmen zahlen es voll aus, andere machen fifty-fifty mit dem Arbeitnehmer», sagt Kruska.

Wie verhandle ich selbstbewusst?

Hilfreich ist, die eigenen Prioritäten zu klären, aber auch die Sicht des Arbeitgebers zu verstehen. Ist dem Arbeitgeber vielleicht wichtig, dass der Vertrag spätestens zum Jahreswechsel endet? «Dann muss man im November nicht mehr über eine längere Dauer des Arbeitsverhältnisses verhandeln, sondern über andere Aspekte», so Kruska.

Kruska empfiehlt, sich vor Verhandlungen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. «Der Anwalt kann die Höhe der Abfindung und die Verhandlungsposition einschätzen, das gibt einem Sicherheit und Orientierung», sagt die Beraterin.

Wann sollte ich das Angebot annehmen?

«Wenn ich das Gefühl habe, das ist das Beste, was ich verhandeln konnte, und die Alternativen sind schlechter», sagt Kruska. Wichtig sei vor allem, das Angebot und die eigenen Chancen am Arbeitsmarkt ernsthaft zu prüfen und nicht aus Ärger oder Trotz abzulehnen.

Auch die persönliche Situation kann gegen eine Annahme sprechen. Kruska erinnert sich an eine Klientin, die unter der Woche allein für zwei Kinder sorgte und gesundheitlich angeschlagen war. Die Klientin habe abgelehnt, «weil sie sich kein weiteres Päckchen aufladen konnte».

Zu dieser Entscheidung gehört aber auch ein Blick auf Alternativen und Folgen: «Es gibt Unternehmen, in denen das Klima sehr rau wird, wenn man einen Aufhebungsvertrag ablehnt», sagt Kruska. Die Frage ist dann: Halte ich das durch? Und will ich das? (dpa)


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