Aufhebungsvertrag - Vier Dinge, auf die Beschäftigte achten sollten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wenn sich ein Unternehmen von Mitarbeitern trennen muss, kann ein Aufhebungsvertrag eine attraktive Alternative zur Kündigung sein. Attraktiv für den Arbeitgeber unter anderem, weil es keine Kündigungsfrist gibt. 

Aber auch für Arbeitnehmer ergeben sich Vorteile, denn sie können die Bedingungen ihres Ausscheidens aus dem Unternehmen selbst mit verhandeln und flexibel individuelle Lösungen finden. Worauf Sie dem Fachportal Haufe zufolge achten sollten, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag annehmen:

Tipp 1: Keine übereilten Entscheidungen treffen

Zunächst sollten sich Beschäftigte nicht unter Druck setzen lassen, einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen, und ihn in Ruhe prüfen. Das Gebot des fairen Verhandelns besagt, dass beide Seiten frei entscheiden können müssen. Verletzt der Arbeitgeber dieses Gebot, indem er Druck erzeugt, kann der Vertrag unwirksam sein.

Tipp 2: Formale Vorgaben prüfen

Ein Aufhebungsvertrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich abgefasst wurde. Das heißt auf Papier - Fax oder E-Mail reichen nicht aus. Strengere Formvorgaben können im Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen festgelegt sein. Prüfen Sie also, was in Ihrem Fall gilt. 

Tipp 3: Inhalte des Aufhebungsvertrags prüfen

Über den Inhalt gibt es zwar keine rechtlichen Vorgaben. Idealerweise sollte der Vertrag aber folgende Punkte klären:

  • Beendigungszeitpunkt: Wann endet das Arbeitsverhältnis?
  • Freistellung und Urlaubsabgeltung: Werden offene Urlaubstage angerechnet oder ausgezahlt?
  • Abfindung: Wie hoch ist sie und ist sie angemessen?
  • Vergütungsansprüche: Sind alle ausstehenden Zahlungen und Sondervergütungen berücksichtigt?
  • Arbeitszeugnis: Gibt es eine Regelung für ein wohlwollendes Arbeitszeugnis?

Tipp 4: Auswirkungen auf Arbeitslosengeld beachten 

Ein Nachteil des Aufhebungsvertrags gegenüber der Kündigung kann sein, dass die Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängt und Beschäftigte finanziell nicht unterstützt. Grund ist, dass man selbst daran mitgewirkt hat, dass die Beschäftigung endet. 

Sie können diese Gefahr minimieren, indem Sie eine bestimmte Klausel in den Aufhebungsvertrag aufnehmen. Die sollte beinhalten, dass der Vertrag geschlossen wurde, um eine betriebsbedingte oder personenbedingte Kündigung, etwa wegen Krankheit, zu vermeiden. Nähere Hinweise dazu gibt die Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zum Umgang mit Sperrzeiten. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Hochverarbeitete Lebensmitteln sind praktisch und allgegenwärtig. Doch was auf den ersten Blick nach bequemer, schneller Mahlzeit aussieht, kann der Gesundheit langfristig schaden. Die zunehmend von hochverarbeiteten Lebensmitteln dominierte Ernährung trage zum Anstieg von Fettleibigkeit, Diabetes und psychischen Erkrankungen bei, so eine Studie.

Eine aktuelle Studie zur Kundenzufriedenheit europäischer Fernbahnen zeigt: Die Deutsche Bahn belegt im Ranking den letzten Platz. Ein britischer und ein tschechischer Anbieter führen die Liste an.

Die Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH (VEA) versendet aktuell an zahlreiche Betriebe Schreiben, in denen die Lizenzierung von Urheberrechten gefordert wird. Der DEHOGA Bayern rät dringend zur rechtlichen Prüfung.

Gleitzeit, Teilzeit, Vertrauensarbeitszeit, Schichtdienst, Jobsharing oder Vier-Tage-Woche: Die Möglichkeiten sind vielfältig. Die wichtigsten Arbeitszeitmodelle im Überblick.

Arbeitsverträge können unter bestimmten Voraussetzungen digital abgeschlossen werden. Doch was gilt, wenn das Arbeitsverhältnis wieder beendet werden soll? Was Beschäftigte beachten sollten.

In der stagnierenden deutschen Wirtschaft geht vielen Firmen die Luft aus. Auch im Oktober wächst die Zahl der Insolvenzen - etwa am Bau und in der Gastronomie. Experten erwarten erst 2027 Besserung.

Die durchschnittliche Vergütung der CEOs im Gastgewerbe ist trotz eines wirtschaftlich von globalen Unsicherheiten geprägten Jahres 2024 weiter gestiegen. Glenn Fogel von Booking Holdings führt die Liste weiterhin an.

Die Künstliche Intelligenz (KI) hält mit beispielloser Geschwindigkeit Einzug in alle Lebensbereiche – von Arbeit und Bildung bis hin zu Wirtschaft und Gesellschaft. Michael Buller, Vorstand des Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR), hat die Chancen und Herausforderungen dieser Entwicklung in einer umfassenden Analyse beleuchtet.

Ein Sturz auf dem Weg zur Arbeit, ein Unfall im Betrieb: Viele wissen nicht, welche Ansprüche sie in einem solchen Fall haben. Wie geht’s für Betroffene nun finanziell weiter? Fragen und Antworten.

Ein Großteil der neu gegründeten Unternehmen in Deutschland tut sich schwer, langfristig am Markt zu bestehen. Das trifft auch auf die Gastronomie zu, in der es überdurchschnittlich viele Unternehmensgründungen gibt.