Berufliche Videocalls: Was, wenn andere mithören können?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In der Bahn, im Café oder gar auf dem Spielplatz: Wer in der Öffentlichkeit an einem beruflichen Videocall teilnimmt, kann es oft kaum vermeiden, dass andere zuschauen oder zumindest teilweise mithören können. Selbst mit Kopfhörern. Was ist in solchen Situationen zu beachten?

«Generell ist das schwierig und es kommt entscheidend auf den Inhalt der Kommunikation an», erklärt Jakob T. Lange, Fachanwalt für das Arbeitsrecht in Wiesbaden. 

Können die Teilnehmenden eines beruflichen Gesprächs von Dritten gesehen werden, kommt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ins Spiel. Der Verordnung zufolge bräuchte man in einem solchen Fall von allen Beteiligten eine Einwilligung. Die anderen Teilnehmenden müssten insbesondere darauf hingewiesen werden, dass sie in dieser Situation von Dritten wahrgenommen werden können. 

Problematisch ist zudem immer, wenn persönliche Daten besprochen werden. So kann bereits die Nennung eines Namens mit Blick auf den Datenschutz relevant sein, da es sich um persönliche Informationen handelt. 

Es ist laut Lange deshalb nicht zu empfehlen, dass zum Beispiel Vorgesetzte während einer Zugfahrt mit Mitarbeitenden deren Urlaubsplanung, Elternzeit oder Gehaltserhöhungen hör- und sogar sichtbar für andere besprechen. Vor allem, wenn dabei entsprechende personenbezogene Daten bekanntwerden, ohne dass die Mitarbeitenden in eine entsprechende öffentliche Nennung eingewilligt haben.

Verstöße können Folgen haben

Es sind aber nicht nur persönliche Daten, die zum Problem werden können. Genauso sensibel können auch Unternehmensdaten sein. Meistens gebe es dazu im Arbeitsvertrag eine Verschwiegenheitsklausel, so der Fachanwalt. Die untersagt es, nicht allgemein bekannte geschäftliche Angelegenheiten nach außen hin preiszugeben.

Um solches Verhalten zu unterbinden, haben Arbeitgeber oftmals Bestimmungen zum Datenschutz oder Richtlinien zur Informationssicherheit, die Beschäftigte besonders beim mobilen Arbeiten beachten müssen. So können zum Beispiel Blickschutzfolien oder Software-Lösungen vorgeschrieben werden, die Bildschirminhalte vor den Blicken Dritter schützen. 

Wer gegen datenschutzrechtliche Vorgaben des Arbeitgebers verstößt, muss unter Umständen - immer abhängig von den Umständen des Einzelfalls - arbeitsrechtliche Konsequenzen in Kauf nehmen. Die können von einer Abmahnung bis hin zur (fristlosen) Kündigung reichen. 

Werden Verschwiegenheitsklauseln aus dem Arbeitsvertrag nicht beachtet, kann auch das eine ordentliche oder auch eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Unter Umständen kann sogar eine Schadenersatzpflicht bestehen.

Zur Person: Jakob T. Lange ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.

Für einen Liter Benzin musste ein durchschnittlicher Arbeitnehmer im April fünf Minuten arbeiten. Der Ölpreisanstieg durch den Iran-Krieg ist aber weniger heftig als nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs.

Bei den Firmenpleiten in Deutschland zeichnet sich aktuell keine Entspannung ab: Neue Höchstwerte gab es im April in den Bereichen Hotel und Gastronomie sowie Grundstücks- und Wohnungswesen.

Nur noch dies und das erledigen, immer ansprechbar sein und dann auch noch Meetings: Viele Menschen leiden unter zermürbendem Stress im Job. Leider lässt sich der nicht immer vermeiden. Aber: Mit ein paar einfachen Strategien lässt er sich besser managen.

Meta nutzt öffentliche Beiträge auf Facebook und Instagram, um seine KI zu schulen. Was Sie verhindern können, was dabei wichtig ist - und wie es mit WhatsApp aussieht.