Betriebliche Altersvorsorge soll attraktiver werden

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung Betriebsrenten attraktiver machen. Das geht aus einem Entwurf hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch abgesegnet hat. Es soll für Unternehmen Anreize schaffen, mehr Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Bislang hätten nur rund 54 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland eine Betriebsrente. Besonders bei kleineren Firmen und Geringverdienern gebe es hier noch Lücken, die mit dem neuen Gesetz geschlossen werden sollen. «Unser Ziel ist klar: Niemand soll sich im Alter finanziell Sorgen machen müssen», hob Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hervor. Eine Kombination aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente sei «der beste Weg dorthin». Idealerweise werde diese von den Sozialpartnern organisiert, also von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen.

Einkommensgrenzen für Förderung sollen steigen

Die Änderungen sehen unter anderem vor, dass die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Förderung bei der Betriebsrente von 2575 auf 2718 Euro brutto im Monat erhöht wird. Das bedeutet, dass Arbeitgeber künftig bis zu dieser Lohngrenze steuerlich profitieren, wenn sie ihren Beschäftigten einen Betrag zur Betriebsrente dazugeben. Auch der Betrag, bis zu dem staatliche Förderung für die Unternehmen möglich ist, steigt von 960 Euro auf 1200 Euro. Die Anhebung soll dafür sorgen, dass Beschäftigte durch Lohnerhöhungen nicht aus der Förderung herausfallen. Die Einkommensgrenzen sollen dem Entwurf zufolge auch künftig automatisch an die Entwicklung der Löhne angepasst werden.

Vorgesehen sind auch Erleichterungen beim Zugang zu bestehenden Betriebsrente-Modellen und mehr Flexibilität für Menschen, die länger arbeiten wollen: Rentnerinnen und Rentner sollen demnach künftig ihre Betriebsrente auch mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren dürfen.

Eine konkrete Zahl an Betriebsrenten, die durch die Verbesserungen erreicht werden soll, nennt das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage zunächst nicht. Es heißt lediglich: «Idealerweise sollten möglichst viele Beschäftigte im Alter über eine Betriebsrente verfügen.» Mit dem neuen Gesetz würden «starke Impulse gesetzt», um dies zu erreichen. 2028 wolle die Bundesregierung ermitteln, ob die Zahl der Betriebsrenten gestiegen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, werde die Bundesregierung verpflichtet, «Handlungsoptionen für den weiteren Betriebsrentenaufbau zu prüfen, darunter auch die Möglichkeit obligatorischer Betriebsrenten», hieß es weiter.

DGB kritisiert fehlende Pflicht für Arbeitgeber

Die Gewerkschaften begrüßten das grundsätzliche Ziel, mehr Betriebsrenten in Deutschland zu schaffen. Allerdings übten sie am bisherigen Entwurf auch Kritik. Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), beklagte beispielsweise, dass es bislang keine Verpflichtung für Arbeitgeber gebe, «einen Mindestbeitrag in eine Betriebsrente einzuzahlen und zusätzlich eingesparte Sozialbeiträge immer voll weiterzugeben». Bislang haben Arbeitnehmer nur einen Anspruch darauf, eine Betriebsrente aufzubauen. Für Arbeitgeber besteht nur dann eine Pflicht zu der betrieblichen Altersvorsorge, wenn Arbeitnehmer den Aufbau der Rente über eine Gehaltsumwandlung selbst finanzieren. Nur ein kleiner Teil der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für eine Betriebsrente voll.

Noch muss der Entwurf für das neue Gesetz vom Bundestag beschlossen werden. In den kommenden Wochen kann es folglich noch inhaltliche Änderungen geben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.

Der Weinkonsum in Deutschland ist rückläufig: Im Schnitt trinken die Bürger eine Flasche Wein weniger pro Jahr. Während der Schaumweinabsatz stabil bleibt, sorgen laut dem Deutschen Weininstitut vor allem gestiegene Kosten und der demografische Wandel für ein Minus beim Weinverbrauch.

Die Produktion von Fertiggerichten in Deutschland ist binnen fünf Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Besonders Nudel- und Fleischgerichte treiben das Wachstum voran, während der zeitliche Aufwand für die private Essenszubereitung nahezu stabil bleibt.

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.