Betriebsbedingte Kündigung: Was gilt in Elternzeit?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die deutsche Wirtschaft schwächelt – und das beeinflusst auch die Personalplanungen. Arbeitsmarktforscher rechnen damit, dass Entlassungen wahrscheinlicher werden. Gegen betriebsbedingte Kündigungen können Beschäftigte in der Regel wenig ausrichten. Aber was gilt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gerade in Elternzeit sind?

Grundsätzlich ist im Gesetz festgelegt, dass für Beschäftigte in Elternzeit ein besonderer Kündigungsschutz besteht. «Auch im Falle einer betriebsbedingten Kündigung sind die Personen geschützt», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. «Kündigt der Arbeitgeber trotzdem, wäre die Kündigung unwirksam.»

Kündigung in Elternzeit nur mit Genehmigung der Behörde

Es gibt aber auch hier Ausnahmen: In besonderen Fällen kann laut Gesetz eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Dafür ist aber eine sogenannte Zulässigkeitserklärung erforderlich, die in der Regel die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde ausstellt. Gerade bei Betriebsstilllegungen haben Arbeitgeber Schipp zufolge gute Chancen, diese Zulässigkeitserklärungen zu erhalten.

«Der Arbeitgeber muss diese Zulässigkeitserklärung aber in den Händen halten, bevor er dem oder der Beschäftigten kündigt», sagt der Fachanwalt. Unter Umständen könne das Antragsverfahren sehr lange dauern, so Schipp mit Blick auf eigene Erfahrungen. Solange das Verfahren läuft, ist der oder die Beschäftigte weiterhin vor einer Kündigung geschützt - sofern die Elternzeit bis dahin nicht ohnehin beendet ist.

Kurz zusammengefasst: «Bei einer Betriebsstilllegung ist man auch in der Elternzeit nicht vor einer betriebsbedingten Kündigung geschützt», sagt Schipp. Der Arbeitgeber muss aber zuvor die entsprechende Genehmigung bei der Behörde anfordern.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Das Statistische Bundesamt meldet für das zweite Quartal 2026 ein Reallohnplus von 1,5 Prozent. Während Geringverdienende und Auszubildende starke Zuwächse verzeichnen, gibt es branchenspezifische Unterschiede.

Süßwein gilt vielen als altmodisch und landet meist erst zum Dessert im Glas. Dabei passt er überraschend gut zu Käse, scharfen Gerichten oder moderner Küche. Sommeliers erklären, warum sich ein neuer Blick auf Eiswein, Tokaj und Co. lohnt.

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich im August weiter vom Einbruch infolge des Iran-Kriegs erholt. Auch im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima verbessert. Der Ifo-Index stieg um 2,1 Punkte auf 88,8 Punkte.

Der Urlaub ist geplant und genehmigt - und plötzlich kommt ein Megaauftrag oder drei Kollegen fallen spontan aus. Kann der Arbeitgeber in so einem Fall genehmigte Urlaubstage widerrufen?

 

Hotelfachleute und Köche landen im DGB-Ausbildungsreport 2026 erneut auf hinteren Plätzen. Nur 53,6 Prozent der angehenden Hotelfachleute und 58,1 Prozent der Köche sind mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sehr zufrieden. Bei der fachlichen Ausbildungsqualität im Betrieb stehen Hotelfachleute auf dem letzten Platz.

Das deutsche Gastgewerbe hat im Juni 2026 real 5,1 Prozent weniger umgesetzt als ein Jahr zuvor. Besonders deutlich fällt auch die Halbjahresbilanz der Gastronomie aus, die preisbereinigt 5,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau lag. Im gesamten Gastgewerbe lag der Rückgang bei 5,2 Prozent.

Während die Umsätze im deutschen Mittelstand im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent zurückgingen, legte das Gastgewerbe um 5,9 Prozent zu. Gleichzeitig verzeichnete die Branche mit 6,5 Prozent den stärksten Lohnanstieg.

Eine Bitkom-Befragung zeigt eine zunehmende Nutzung von künstlicher Intelligenz in deutschen Personalabteilungen. Trotz rechtlicher Bedenken steigen die Einsatzzahlen in Bereichen wie Weiterbildung, Zeugniserstellung und Belastungsanalyse.

Nach der Industrie schwächelt jetzt auch die Beschäftigung in den Dienstleistungsbereichen. Erstmals seit der Corona-Krise ist dort im zweiten Quartal dieses Jahres die Zahl der Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahresquartal deutlich gesunken.