Betriebsrente: So sichern Sie sich den Arbeitgeber-Zuschuss

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Sorgen Sie schon finanziell fürs Alter vor? Falls nicht: Wie wär's denn mit einer betrieblichen Altersvorsorge? Wer sich dafür entscheidet, einen Teil seines Gehalts umzuwandeln und es vom Arbeitgeber in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen zu lassen, kann von dessen Zulagen profitieren. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.

Vielen Beschäftigten ist das nicht bewusst. BVL-Geschäftsführerin Jana Bauer ist daher der Überzeugung, dass nicht wenige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diesen Bonus verschenken, der im Alter einen Beitrag zur Sicherung des Lebensunterhalts leisten kann. Schließen Beschäftigte nämlich mit ihrem Arbeitgeber eine entsprechende Entgeltumwandlungsvereinbarung zugunsten eines der oben genannten Produkte ab, ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts in den Vertrag des Arbeitnehmers einzuzahlen.

Gutverdiener erhalten Zuschuss im Zweifel nicht

Von dieser Pflicht ausgenommen ist der Arbeitgeber lediglich dann, wenn er durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers selbst keine Ersparnis hat. Das ist nur dann der Fall, wenn das Arbeitnehmereinkommen über den relevanten Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung liegt - also bei entsprechend großen Einkommen. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenkasse beträgt 66.150 Euro im Jahr 2025 und in der allgemeinen Rentenversicherung 96.600 Euro. 

Zum Hintergrund: Weil bei einer Entgeltumwandlung ein Teil des Bruttogehalts in einen Altersvorsorge-Vertrag eingezahlt wird, haben sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber grundsätzlich geringere Abzüge für Sozialabgaben.

Entgeltumwandlung lässt Rentenanspruch sinken

Wichtig zu wissen: Wer auf diese Art und Weise vorsorgt, muss wissen, dass durch die Entgeltumwandlung weniger Geld in die sozialen Sicherungssysteme fließt. «Das bedeutet, dass im Falle einer Arbeitslosigkeit und längerer Krankheit geringere Lohnersatzleistungen zu erwarten sind und auch weniger Rentenpunkte gesammelt werden», so Jana Bauer. Eine genaue Beratung und Abwägung zur betrieblichen Altersvorsorge sind daher unbedingt empfohlen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Gerade in den jüngeren Generationen hat die Bereitschaft zum Jobwechsel in den vergangenen Jahren abgenommen.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Das hat eine neue Forsa-Umfrage im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing ergeben. Zwei Drittel der Befragten gaben demnach an, offen dafür zu sein, den aktuellen Arbeitgeber zu verlassen. Das seien so wenig wie seit fünf Jahren nicht mehr. 

Deutschland verzeichnet im EU-Vergleich den höchsten Anteil an Erwerbstätigen in der Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt.

Per WhatsApp oder Signal lässt sich viel erledigen - eine Kündigung gehört nicht dazu. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags per Nachricht einer Messenger-App ist rechtlich nicht wirksam. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. 

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat eine dringende Warnung an seine Mitgliedsbetriebe herausgegeben. Hintergrund ist eine aktuelle Betrugsmasche, bei der digitale Rechnungen gezielt abgefangen und manipuliert werden. Die Täter verändern dabei die hinterlegten Bankdaten, um Zahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.

Während Krankheit und Urlaub scheint der Job oft weit weg. Flattert aus dem Nichts die Kündigung ein, ist der Schreck groß. Doch darf der Arbeitgeber in der Situation überhaupt eine Kündigung aussprechen oder sind Arbeitnehmer in dieser Zeit geschützt?

Die private Nutzung eines Dienstwagens muss man regelmäßig versteuern. Dafür gibt es zwei verschiedene Methoden. Zwei Expertinnen zeigen, welche das sind und wo jeweils die Vor- und Nachteile liegen.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland hat im Januar die Schwelle von drei Millionen übertroffen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 3,085 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet - 92.000 mehr als im Januar 2025.

Eine aktuelle Erhebung zeigt die Reisetrends für 2026: Die Deutschen planen frühzeitig, buchen bevorzugt selbst und setzen dabei verstärkt auf digitale All-in-One-Plattformen.

In vielen Branchen und Betrieben geht es längst nicht mehr ohne ausländische Fachkräfte. Die dahinterliegenden Zahlen zeigen klare Trends.