Betriebsrente: So sichern Sie sich den Arbeitgeber-Zuschuss

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Sorgen Sie schon finanziell fürs Alter vor? Falls nicht: Wie wär's denn mit einer betrieblichen Altersvorsorge? Wer sich dafür entscheidet, einen Teil seines Gehalts umzuwandeln und es vom Arbeitgeber in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen zu lassen, kann von dessen Zulagen profitieren. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.

Vielen Beschäftigten ist das nicht bewusst. BVL-Geschäftsführerin Jana Bauer ist daher der Überzeugung, dass nicht wenige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diesen Bonus verschenken, der im Alter einen Beitrag zur Sicherung des Lebensunterhalts leisten kann. Schließen Beschäftigte nämlich mit ihrem Arbeitgeber eine entsprechende Entgeltumwandlungsvereinbarung zugunsten eines der oben genannten Produkte ab, ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts in den Vertrag des Arbeitnehmers einzuzahlen.

Gutverdiener erhalten Zuschuss im Zweifel nicht

Von dieser Pflicht ausgenommen ist der Arbeitgeber lediglich dann, wenn er durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers selbst keine Ersparnis hat. Das ist nur dann der Fall, wenn das Arbeitnehmereinkommen über den relevanten Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung liegt - also bei entsprechend großen Einkommen. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenkasse beträgt 66.150 Euro im Jahr 2025 und in der allgemeinen Rentenversicherung 96.600 Euro. 

Zum Hintergrund: Weil bei einer Entgeltumwandlung ein Teil des Bruttogehalts in einen Altersvorsorge-Vertrag eingezahlt wird, haben sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber grundsätzlich geringere Abzüge für Sozialabgaben.

Entgeltumwandlung lässt Rentenanspruch sinken

Wichtig zu wissen: Wer auf diese Art und Weise vorsorgt, muss wissen, dass durch die Entgeltumwandlung weniger Geld in die sozialen Sicherungssysteme fließt. «Das bedeutet, dass im Falle einer Arbeitslosigkeit und längerer Krankheit geringere Lohnersatzleistungen zu erwarten sind und auch weniger Rentenpunkte gesammelt werden», so Jana Bauer. Eine genaue Beratung und Abwägung zur betrieblichen Altersvorsorge sind daher unbedingt empfohlen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.

Der Weinkonsum in Deutschland ist rückläufig: Im Schnitt trinken die Bürger eine Flasche Wein weniger pro Jahr. Während der Schaumweinabsatz stabil bleibt, sorgen laut dem Deutschen Weininstitut vor allem gestiegene Kosten und der demografische Wandel für ein Minus beim Weinverbrauch.

Die Produktion von Fertiggerichten in Deutschland ist binnen fünf Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Besonders Nudel- und Fleischgerichte treiben das Wachstum voran, während der zeitliche Aufwand für die private Essenszubereitung nahezu stabil bleibt.

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Betriebe in Deutschland einer erweiterten Mitteilungspflicht, wenn sie Personal aus Nicht-EU-Staaten rekrutieren. Arbeitgeber sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, Drittstaatsangehörige bereits im Rahmen des Anwerbeprozesses über verfügbare arbeits- und sozialrechtliche Beratungsangebote aufzuklären.