Bis wann müssen Arbeitgeber den Lohn überweisen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer sich nicht darauf verlassen kann, dass der Lohn pünktlich auf dem Konto ist, kommt womöglich in Schwierigkeiten - etwa, weil die Miete und andere Zahlungen fällig sind. Aber gibt es eine Vorschrift, bis wann das Gehalt da sein muss?

Prinzipiell ist das in Paragraf 614 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt. Vereinfach ausgedrückt steht dort: «Handelt es sich um eine vereinbarte monatliche Vergütung, so ist sie nach dem Ablauf des Monats zu entrichten», sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg. In der Regel bedeutet das: Das Gehalt sollte am letzten Tag des Monats bezahlt werden.

Abweichungen im Arbeitsvertrag möglich

Allerdings können im Arbeitsvertrag auch andere Regelungen vereinbart werden. Hier kann etwa festgelegt sein, dass das Gehalt zur Mitte des Monats eingehen soll. Auch in Tarif- oder Betriebsvereinbarungen können anderslautende Zahlungstermine festgehalten werden. Generell hat der Betriebsrat laut Markowski bei Zeit, Ort und Art der Entgeltzahlung mitzubestimmen, sofern es keine tarifvertragliche Regelung gibt.

Eine besondere gesetzliche Regelung gibt es darüber hinaus für Auszubildende: Für den laufenden Kalendermonat ist die Vergütung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.

Verzug beginnt am zweiten Tag des Folgemonats

Ist ein monatlicher Lohn vereinbart, kommt der Arbeitgeber in Verzug, sobald er nach dem Ende des Monats nicht leistet. Der Verzug beginnt am Folgetag, also am zweiten Tag des Folgemonats, und zwar auch ohne Mahnung des Arbeitnehmers, so Markowski. Ist hingegen ein fester Zahlungszeitpunkt vereinbart, so beginnt der Verzug am Folgetag.

Sollte durch die verspätete Lohnzahlung ein finanzieller Schaden entstehen, etwa weil Arbeitnehmer ihre Miete oder Raten nicht bezahlen können, können laut Markowski sogar Regressansprüche entstehen.

Ein Problem allerdings bleibt beim Thema Lohnzahlung: «Das Gesetz sagt zwar, dass die Vergütung nach Ablauf des Monats bezahlt werden muss, aber es gibt viele Fälle, in denen ein Arbeitgeber immer zu spät zahlt», sagt Markowski. Da bleibe dem Arbeitnehmer an sich nur, Verzugszinsen zu verlangen. «Das machen natürlich nur die wenigsten, weil niemand sein Arbeitsverhältnis gefährden will.» (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Negative Bewertungen, virale Videos oder öffentliche Konflikte können für Hotels innerhalb weniger Stunden zu einem erheblichen Reputationsrisiko werden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat deshalb ein Krisenhandbuch für den Umgang mit Social-Media-Krisen sowie eine Social-Media-Charta für Mitarbeitende veröffentlicht.

Kopfschmerzen, Erschöpfung, Erkältung: Viele erleben Krankheitssymptome ausgerechnet kurz nach dem Urlaubsstart. Was dahintersteckt und wie sich Leisure Sickness vermeiden lässt.

Eine digitale Karte zeigt, wo sich aktuell Schatten befindet und wie sich dieser im Tagesverlauf verändert. Die Anwendung kann unter anderem bei der Planung von Restaurantbesuchen, Ausflügen und Stadtbesichtigungen an heißen Tagen helfen.

Während Branche und Politik über die Zukunft der Minijobs diskutiert, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, welche Bedeutung die geringfügige Beschäftigung für das Gastgewerbe hat. Im April 2026 lag die Zahl der Minijobber in der Branche 7,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019.

Das Angebot trockener Weine aus deutschen Kellern nimmt weiter zu. Wie das Deutsche Weininstitut mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 53 Prozent aller deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine in der trockenen Geschmacksrichtung angeboten.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im zweiten Quartal 2026 auf den höchsten Stand seit 21 Jahren gestiegen. Das IWH registriert neue Höchstwerte in zahlreichen Branchen – darunter auch im Gastgewerbe.

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist im zweiten Quartal weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreicht. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Eine Umfrage der Meininger Hotels beleuchtet die Sicherheitsbedenken alleinreisender Frauen. Während deutsche Urlauberinnen im Ländervergleich am häufigsten solo verreisen, bleibt die Sorge vor unsicheren Situationen in der Nacht im öffentlichen Raum die größte Barriere.

Mehr als die Hälfte der Deutschen ist gegen die von der Koalition geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bei Einstellungen. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen die Reform insgesamt 54 Prozent ab, 26 Prozent befürworten sie.

Eine Umfrage belegt, dass jeder dritte Deutsche nur unzureichende Kenntnisse über Gebühren bei Auslandszahlungen besitzt. Besonders ältere Personen und Verbraucher mit geringerem Einkommen zeigen sich verunsichert.