Brüsseler Platz ​​​​​​​- Erfolg für Anträge gegen Verweilverbot an Kölner Party-Treff

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

er seit Jahren schwelende Konflikt um den bei Nachtschwärmern beliebten Brüsseler Platz in Köln ist um ein juristisches Kapitel reicher. Das Verwaltungsgericht Köln gab Eilanträgen mehrerer Anwohner und einer Gaststätten-Betreiberin gegen ein nächtliches Verweilverbot statt, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Allgemeinverfügung der Stadt Köln sei «voraussichtlich rechtswidrig», hieß es.

Hintergrund des Konflikts ist die Geräuschkulisse, die an dem Szene-Treff durch Ausgeh-Publikum und Touristen entsteht. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte im September 2023 erklärt, dass die Stadt nachweislich zu wenig tue, um Anwohner vor Lärm zu schützen. Es müssten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um zwischen 22 und 6 Uhr gesundheitsgefährdende Ruhestörungen zu unterbinden.

Stadt regelt Verweilverbot für die warmen Monate

In einer Allgemeinverfügung der Stadt Köln wurden dann Maßnahmen ergriffen. Mit einer Verbotsverfügung untersagte die Stadt das Verweilen auf dem Platz sowie auf Teilen der anliegenden Straßen an Freitagen, Samstagen und Feiertagen im entsprechenden Zeitraum - und zwar vom 7. Februar bis zum 31. Juli 2025. Begründet worden sei dies damit, dass sich vor allem in den warmen Monaten immer wieder große Menschenmengen sammelten, deren normale Gespräche bereits gesundheitsgefährdenden Lärm verursachten, erläuterte das Verwaltungsgericht.

Gegen das Verbot gingen aber wiederum mehrere Anwohner und die Betreiberin einer ansässigen Gaststätte mit Eilanträgen vor. Ihnen gab das Verwaltungsgericht nun statt.

Gericht: Das ist nicht verhältnismäßig

Zur Begründung hieß es unter anderem, dass etwa die aus Lärmmessungen gezogenen Schlüsse zum mutmaßlichen Lärm durch normale Unterhaltungen nicht nachvollziehbar seien. Auch sei das Verweilverbot nicht verhältnismäßig. Mildere Eingriffe - vor allem ein Alkoholverbot - seien ohne «hinreichende Prognose» verworfen worden.

In seiner Wirkung ist die neue Entscheidung aber zunächst begrenzt. Es sei nur über die Eilanträge der Antragsteller entschieden worden, teilte das Gericht mit. Sie müssten sich nun bis zu einer Entscheidung über die anhängigen Klagen nicht an das Verweilverbot halten. «Das Verbot gilt jedoch nach wie vor für alle anderen Personen, solange es die Stadt nicht aufhebt.»

Gegen die Beschlüsse können die Beteiligten vorgehen. Dann müsste das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das kommende Jahr 2026 bringt für Unternehmen in Deutschland im Durchschnitt 2,4 Arbeitstage mehr als das laufende Jahr 2025. Dies teilt das Statistische Bundesamt mit. Bundesweit wird die durchschnittliche Zahl der Arbeitstage 250,5 erreichen.

Neue Studienergebnisse zeigen einen deutlichen Wandel im Trinkgeldverhalten der Deutschen. Während es im Restaurant stabil bleibt, sinkt die Bereitschaft in anderen Dienstleistungsbereichen massiv.

Deutschland zählt so viele Firmenpleiten wie seit 2014 nicht - und trotz Konjunkturhoffnungen gibt es keine Entwarnung für das kommende Jahr. Die zahlenmäßig meisten Insolvenzen entfielen auf das Dienstleistungsgewerbe.

Die Zuversicht der Verbraucher in Deutschland bezüglich ihrer eigenen finanziellen Lage stagniert. Das aktuelle Postbank Stimmungsbarometer beleuchtet die Hauptsorgen der Bevölkerung und zeigt auf, wie die gestiegenen Kosten die Spar- und Konsumpläne beeinflussen.

Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die Niedriglohnquote in Deutschland konstant bei 16 Prozent liegt. Besonders betroffen ist das Gastgewerbe, wo über die Hälfte der Jobs dem Niedriglohnsektor zuzuordnen sind.

Im Büro, auf der Bühne oder an der Maschine: Macht das einen Unterschied, wenn Medikamente die Leistungsfähigkeit einschränken? Und was passiert, wenn ein Fehler passiert? Fragen und Antworten.

Die anstehende Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026 hat für das Gastgewerbe die größten Auswirkungen. Das geht aus einer neuen Studie des ifo Instituts hervor. Die Branche weist die höchste Betroffenheit auf und plant entsprechende Reaktionen auf den signifikanten Lohnkostenanstieg.

Kinder weltweit essen immer mehr hochverarbeitete Lebensmittel – mit gefährlichen Folgen für Gesundheit, Wachstum und Psyche. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Unicef-Analyse, die zusammenfasst, wie sehr sogenannte ultra-verarbeitete Produkte (UPFs) den Alltag von Kindern und Jugendlichen bestimmen.

Fit Reisen das Suchverhalten in den 200 größten deutschen Städten untersucht, um die tatsächliche Nachfrage nach Wellnessangeboten zu analysieren. Die Auswertung zeigt, dass dabei die Nähe zu Angeboten, regionale Gegebenheiten und das Einkommen entscheidend sind.

Eigentlich gibt es Kinderkrankentage nur bis das Kind zwölf Jahre alt ist. Wann Eltern trotzdem bezahlt zu Hause bleiben dürfen – und warum der Arbeitsvertrag zum Stolperstein werden kann.