Darf der Arbeitgeber geplanten Urlaub wieder streichen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Schon lange den Urlaub geplant, und plötzlich möchte die Führungskraft Urlaubstage zurückziehen? Vielleicht wegen Unterbesetzung oder weil im Unternehmen eine besonders arbeitsintensive Zeit bevorsteht? Für Beschäftigte ist das ärgerlich. Aber ist das eigentlich rechtens? 

Erst einmal nicht: «Wenn der Arbeitgeber den Urlaub abgesegnet hat, dann hat er eine Freistellungserklärung abgegeben, an die er gebunden ist und die er grundsätzlich nicht zurücknehmen kann», sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht Kathrin Schulze Zumkley. 

Es gibt jedoch Fälle, in denen der Urlaub unter bestimmten Umständen widerrufen werden kann.

  1. Fehlender Urlaubsanspruch: Sollte der Urlaub fälschlicherweise gewährt worden sein, obwohl der Arbeitnehmer keinen entsprechenden Urlaubsanspruch mehr hatte, etwa aufgrund einer Verwechslung oder Täuschung über den Resturlaub, kann der Arbeitgeber den Urlaub laut Schulze Zumkley zurücknehmen.
  2. Einvernehmliche Vereinbarung: Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf verständigen, den Urlaub zu verschieben, ist das problemlos möglich. Der Arbeitnehmer muss der Fachanwältin zufolge jedoch zustimmen, damit eine solche Änderung wirksam wird.
  3. Extremfälle: In extremen Ausnahmefällen, wie bei einem drohenden Unternehmenszusammenbruch, könnte ein einseitiger Widerruf des Urlaubs in Betracht gezogen werden, so die Rechtsexpertin. Allerdings gibt es bislang keine höchstrichterliche Entscheidung, die dies eindeutig bestätigt. Solche Fälle kommen in der Praxis äußerst selten vor und sind umstritten.

Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer Hamm.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Analyse der DATEV zeigt, dass die Löhne und Gehälter in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) seit 2022 deutlich gestiegen sind. Die Zuwachsraten liegen demnach nominal weiterhin über der Inflation. Dem Lohnwachstum der breiten Masse steht ein unterdurchschnittliches Wachstum bei den Gehältern von Geschäftsführern gegenüber.

Wie sind die Aussichten für die Beschäftigung in Deutschland? Während das Barometer des Ifo-Instituts schlecht ausfällt, sieht es beim IAB besser aus. Das könnte daran liegen, wer gefragt wurde.

Die Deutschlandchefin des Kurzzeitvermietungsportals Airbnb, Kathrin Anselm, hat Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, ihr Unternehmen trage Mitschuld an den explodierenden Mieten in Berlin. Die Managerin äußerte Zweifel an einer DIW-Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Airbnb-Angebot und steigenden Mieten nahelegt.

Es gibt Dinge, die man lieber nicht in Gegenwart seiner Vorgesetzten sagt - egal in welcher Sprache. Doch selbst wenn man sie sagt, ist eine Kündigung unter Umständen unwirksam, entschied ein Gericht.

Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland erhalten weiterhin Unterstützung durch ein bundesweites Förderprogramm zur Unternehmensberatung. Das Programm zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und gilt auch für Unternehmen des Gastgewerbes.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen aktuellen Zahlenspiegel für das dritte Quartal 2025 vorgelegt. Die Publikation bietet eine Übersicht der zentralen wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie.

McDonald's Deutschland hat die Ergebnisse der fünften Ausbildungsstudie veröffentlicht. Diese offenbaren eine zunehmende Verunsicherung und eine skeptische Haltung bezüglich der gesellschaftlichen Durchlässigkeit und der Wirkung von Leistung.

Viele Beschäftigte winken bei Weiterbildungen ab – weil sie weder mehr Gehalt noch Aufstiegschancen erwarten. Experten sehen darin eine Bürde für die Wirtschaftskraft - und wollen Hürden abbauen.

Künstliche Intelligenz macht im Beruf vieles einfacher – aber wer steht gerade, wenn die Tools fehlerhafte Ergebnisse ausspucken? Eine Rechtsexpertin ordnet ein.

Die Verdienstgrenze für Millionen Minijobber steigt zum 1. Januar auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Die Grenze wird aufgrund ihrer Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn erhöht: Jede Erhöhung führt automatisch zur Anpassung der Minijobgrenze.