Darf im Arbeitszeugnis stehen, wer warum gekündigt hat?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Was darin aber genau stehen soll, ist häufig Anlass für Streit. Wie sieht es zum Beispiel mit den Gründen für das Ende eines Arbeitsverhältnisses aus?

Die Zeugnisregeln sind in Paragraf 109 der Gewerbeordnung (GewO) festgelegt: «Das Zeugnis darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen», heißt es dort.

«Daraus schließt man, dass ein Zeugnis immer wohlwollend formuliert sein muss und einen Mitarbeiter nicht an seinem beruflichen Weiterkommen behindern darf», erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Auf keinen Fall dürfe ein Arbeitgeber gegen den Willen des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin den konkreten leistungs- oder verhaltensbedingten Grund im Zeugnis aufnehmen, also warum einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin gekündigt wurde.

Wird im Zeugnis aber gar keine allgemeine Begründung für das Ende des Arbeitsverhältnisses angegeben, kann das ebenfalls als Nachteil für den Arbeitnehmer ausgelegt werden. Hat der Arbeitnehmer selbst gekündigt, sollte ein vorteilhafte Formulierung zum Beispiel lauten: «Das Arbeitsverhältnis endete auf Wunsch des Arbeitnehmers.»

In Fällen betriebsbedingter Kündigungen können Arbeitnehmer hingegen verlangen, dass das auch so ins Zeugnis aufgenommen wird - womöglich sogar mit einer weiterführenden Erläuterung.

Einigen sich die Parteien in einem Kündigungsstreit vor Gericht auf einen Vergleich, so wird das Arbeitszeugnis laut Meyer eine Formulierung wie «Das Arbeitsverhältnis endete im beiderseitigen Einvernehmen» enthalten. Dem Fachanwalt zufolge ist es ratsam, in einer Beendigungsvereinbarung immer die genaue Formulierung zu den Gründen der Beendigung festzuhalten, die das Arbeitszeugnis abschließen soll. «Daran muss sich der Arbeitgeber dann halten.»

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Strahlende Gesichter nach einem Tag hochkonzentrierter Anstrengung. Mehr als 40 Auszubildende maßen bei den Baden-Württembergischen Jugendmeisterschaften an der Landesberufsschule in Bad Überkingen in den Ausbildungsberufen des Hotel- und Gaststättengewerbes.

Ein Rentner, der noch in Teilzeit arbeitet, fordert eine höhere Rente, weil sein Arbeitgeber für ihn in die Rentenversicherung einzahlen muss. Weil er selbst aber keine Beiträge zahlt, lehnt ein Gericht die Forderung ab.

Auch Werkstudenten, Minijobber und kurzfristige Arbeitskräfte müssen sich ausruhen und haben Anspruch auf Urlaubstage. In vielen Fällen werden diese aber gar nicht bezahlt, ist das überhaupt erlaubt?

Knapp die Hälfte der Büroangestellten in Deutschland würde kündigen, wenn ihr Arbeitgeber die Möglichkeit von Homeoffice oder mobilem Arbeiten vollständig abschaffen oder stark einschränken würde. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die das YouGov im Auftrag von Continental durchgeführt hat. 

Angang Mai 2024 kämpften in der Yachthafenresidenz Hohe Düne anlässlich der 29. Landesjugendmeisterschaft 18 Auszubildende in den gastgewerblichen Grundberufen Koch, Restaurantfach und Hotelfach um die begehrten Fahrkarten zu den Deutschen Jugendmeisterschaften im Herbst.

Die Beschäftigten in Deutschland haben 2023 rund 1,3 Milliarden Überstunden gemacht. 775 Millionen dieser Stunden waren unbezahlt, wie aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht.

Mehr als 73 000 Azubi-Stellen konnten 2023 nicht besetzt werden. Auf der anderen Seite gingen tausende Interessenten leer aus. Im Lebensmittelhandwerk und im Hotel- und Gaststättengewerbe haben es Unternehmen besonders schwer.

Mit knapp 28,2 Mio. Übernachtungen verbuchte das Reiseland Deutschland den zweitstärksten Februar. Der gesamte Winter war mit 114 Millionen Übernachtungen der Winter mit der drittstärksten Nachfrage aller Zeiten im Deutschland-Tourismus.

Aus Rüben, Kokos-Blüten oder Rohr: Zucker kann aus verschiedenen Pflanzen gewonnen werden. Doch wie unterscheiden sich die verschiedenen Arten? Und ist brauner Zucker wirklich gesünder?

Ob Badeurlaub am Strand, Wanderurlaub in den Bergen oder ein Städtetrip – ohne Geld kommen Urlauber in der Regel nicht weit. Doch das Abheben am Geldautomaten kann die Urlaubslaune verderben, denn je nach Reiseziel fallen bis zu 24 Prozent Gebühren an.