Darf mein Arbeitgeber jetzt einen Corona-Schnelltest verlangen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Weitere Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie sollen auch durch vermehrt eingesetzte Schnelltests möglich werden. Die Anwendung ist relativ unkompliziert, der Test fix gemacht - zum Beispiel vor der Arbeit. Aber dürfen Arbeitgeber von ihren Beschäftigten einen solchen Schnelltest verlangen?

«Eine schwierige Frage», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Schließlich gibt es dazu noch keine Rechtsprechung. Der Fachanwalt hat aber eine Einschätzung: «Meine persönliche Meinung geht klar dahin, dass Arbeitgeber einen solchen Schnelltest verlangen können.» Arbeitgeber seien zum Beispiel ihren Kunden und auch ihren Arbeitnehmern gegenüber verpflichtet.


Anzeige

Corona-Selbsttest jetzt verfügbar

Der Antigen-Schnelltest der Marke BOSON wurde gerade zur Eigenanwendung in Deutschland zugelassen. Im Tageskarte-Shop ist der einfache Test jetzt schon in einer Großverpackung (250 Tests) verfüg- und lieferbar. Kleinere Verpackungseinheiten und weitere Tests folgen in den nächsten Tagen.

Hier mehr erfahren und kaufen


Infizierte schnell identifizieren

«In einer solchen Pandemie-Situation müssen Arbeitgeber zum Schutz der Beschäftigten versuchen, möglichst schnell zu identifizieren, ob jemand erkrankt ist. Insbesondere weil viele Erkrankte ja auch gar keine Symptome zeigen», sagt Schipp. Das heißt: Wo Kontakte mit Kunden oder anderen Arbeitnehmern für Beschäftigte unvermeidbar sind, müssen sich Arbeitnehmer wohl auf Verlangen des Arbeitgebers einem Test unterziehen.

Und was, wenn sich Arbeitnehmer weigern, einen Corona-Schnelltest zu machen? Schipp sieht das so: «Wer sich weigert, den wird der Arbeitgeber nach Hause schicken können.» Die Person bekomme dann unter Umständen auch keinen Lohn, weil sie ihre Arbeitsleistung nicht erbringt.

Wer Test verlangt, muss auch zahlen

Die Kosten für Schnelltests muss dem Fachanwalt zufolge aber grundsätzlich der Arbeitgeber tragen, wenn er sie verlangt.

Wie oft Arbeitgeber einen Test verlangen können, ist laut Schipp ebenfalls schwierig zu beantworten und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es sei aber durchaus denkbar, dass es in bestimmten Jobs für den Arbeitgeber zulässig ist, täglich einen Test zu verlangen. «Vorausgesetzt, es sind überhaupt so viele Schnelltests verfügbar», so Schipp.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Künstliche Intelligenz (KI) hält mit beispielloser Geschwindigkeit Einzug in alle Lebensbereiche – von Arbeit und Bildung bis hin zu Wirtschaft und Gesellschaft. Michael Buller, Vorstand des Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR), hat die Chancen und Herausforderungen dieser Entwicklung in einer umfassenden Analyse beleuchtet.

Ein Sturz auf dem Weg zur Arbeit, ein Unfall im Betrieb: Viele wissen nicht, welche Ansprüche sie in einem solchen Fall haben. Wie geht’s für Betroffene nun finanziell weiter? Fragen und Antworten.

Ein Großteil der neu gegründeten Unternehmen in Deutschland tut sich schwer, langfristig am Markt zu bestehen. Das trifft auch auf die Gastronomie zu, in der es überdurchschnittlich viele Unternehmensgründungen gibt.

Trotz des konjunkturellen Gegenwinds im Jahr 2024 stellte der Mittelstand in Deutschland eine bemerkenswerte Stabilität unter Beweis, so das KfW-Mittelstandspanels 2025. Während die Zahl der Erwerbstätigen einen neuen Höchstwert erreichte, sehen sich die Unternehmen mit Investitionszurückhaltung, strukturellen Problemen und der Sorge um den Standort Deutschland konfrontiert.

Mobilitätsapps haben sich im Alltag der Smartphone-Nutzer in Deutschland etabliert. Rund drei Viertel (76 Prozent) der Personen, die ein Smartphone besitzen, haben entsprechende Anwendungen installiert, um Routen zu planen, Fahrzeiten abzurufen, Tickets zu buchen oder Sharing-Angebote zu nutzen. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom hervor.

Auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist wirksam. Schwierig wird es allerdings, wenn sich die Beteiligten im Nachhinein uneinig sind. Doch gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die zum Abschluss eines schriftlichen Vertrages verpflichtet?

Das Klischee sagt, die heute über 60-Jährigen seien verantwortungslos mit den Ressourcen umgegangen und äßen zum Beispiel viel Fleisch, die junge Generation sei da ganz anders. Wie ist es wirklich?

Mit der deutschen Wirtschaft geht es nicht bergauf. Das hat Folgen: Immer mehr Familienunternehmen denken über Stellenabbau nach und fordern von der Bundesregierung endlich Entlastungen und Reformen.

Sozialforscher und Arbeitsmarktexperten stellen die gängigen Narrative vom unüberbrückbaren Generationenkonflikt auf dem Arbeitsmarkt infrage. ntgegen verbreiteter Vorurteile legen Forscher dar, dass sich die Generationen in ihrem Engagement, ihren Wünschen zur Arbeitszeit und vor allem in ihren zentralen beruflichen Werten oft ähnlicher sind als gedacht.

Nach Einschätzung der Forscherin Johanna Böttcher von der Universität Vechta zeigen deutsche Konsumenten Interesse an Fisch aus dem Labor. Entscheidend über die Akzeptanz seien unter anderem Geschmack, Geruch und Textur sowie der Preis, sagte Böttcher vor Beginn eines Fischwirtschaftsgipfels in Hamburg.