Das eigene Arbeitszeugnis schreiben - ist das erlaubt?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Bei einem Arbeitszeugnis ist der Arbeitgeber in der Ausstellungspflicht. «Er hat das Zeugnis auszustellen und kann den Arbeitnehmer nicht zwingen, selbst eines zu entwerfen», sagt Beatrice Zeiger. Die Juristin leitet die Abteilung Beratung bei der Arbeitskammer des Saarlandes.

Selbst schreiben: Kann statt Muss

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind also nicht verpflichtet, darauf einzugehen, wenn Vorgesetzte um einen vorformulierten Entwurf des Arbeitszeugnisses bitten. «Sie können auch sagen: 'Nein, ich kenne mich damit nicht gut genug aus. Es ist Ihre Pflicht, mir das Zeugnis zu erstellen'», so Zeiger. 

Andererseits kann es auch von Vorteil sein, selbst Einfluss auf das zu nehmen, was im Zeugnis steht. Wer sich zutraue, selbst sein Zeugnis zu verfassen und dann an Chef oder Chefin weiterzuleiten, könne das durchaus tun, sagt die Juristin. Allerdings nur mit fachlichem Gegencheck, so ihr Rat.

Musterzeugnisse reichen nicht

Zwar gibt es im Netz etliche Musterzeugnisse. Beatrice Zeiger rät jedoch davon ab, sich dort ungefiltert zu bedienen. «Oft ist das eine Aneinanderreihung von Formulierungen, die Arbeitgeber, bei denen man sich damit bewirbt, aufhorchen lassen», sagt sie. «Das ist meist nicht flüssig geschrieben, sondern wirkt sehr gewollt.» Auch eine um Rat gefragte KI bedient sich letztlich nur an diesen Vorlagen.

Die Juristin empfiehlt, ein selbst geschriebenes Zeugnis auf jeden Fall noch einmal von Fachleuten durchsehen zu lassen. Also je nach Bundesland von der Arbeitskammer, einer Gewerkschaft oder einem Arbeitsrechtsanwalt. Nur so umgehe man Fallstricke wie Formulierungen mit festen Bedeutungen oder ungewollte Auslassungen.

Kein Bewerben ohne Arbeitszeugnis

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben Menschen, die den Job verlassen, in jedem Fall. Auf solch ein «qualifiziertes, wohlwollendes Zeugnis» sollten sie auch bestehen, sagt die Juristin. Denn nach wie vor sei ein Arbeitszeugnis für eine Bewerbung extrem wichtig - fehle es, falle das nachteilig auf.

Wichtig: Beim Arbeitszeugnis besteht eine Holschuld. Sprich: Arbeitnehmende müssen es sich beim Arbeitgeber abholen. Seit Beginn dieses Jahres gilt allerdings: Man kann Chef oder Chefin auch bitten, das Dokument elektronisch zu schicken. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.