DEHOGA Berlin und NGG einigen sich auf neuen Tarifvertrag / Keine Einigung in Bayern

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nach intensiven Verhandlungen einigen sich Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter auf deutlich bessere Konditionen für die rund 80.000 Beschäftigten im Berliner Gastgewerbe. Die untersten Tarifgruppen 2 und 3 steigen auf 12 Euro (+ 13,5 Prozent bzw. 9,4 Prozent) zum 1. Januar 2022, unabhängig davon zu welchem Zeitpunkt ein neuer gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wird. Die Tarifgruppe 4 wird ab dem 1. Januar 2022 auf 12,50 Euro erhöht.

Die anderen Bewertungsgruppen steigen zum 1. Januar 2022 um 4 Prozent und zum 1. Oktober 2022 steigen alle Tarifgruppen um 6 Prozent - es kommt dementsprechend zu Gehaltserhöhungen von 10 Prozent. Die Gesamtlaufzeit des neuen Entgelttarifvertrages beträgt 18 Monate.

Die Azubivergütungen steigen in allen Ausbildungsjahren jeweils zum 1. Februar 2022 und 1. Februar 2023 um 50 Euro - im 3. Ausbildungsjahr verdient ein Azubi dann 1.150 Euro. Des Weiteren vereinbaren die Verhandlungspartner, dass ab sofort an einem modernen Rahmenkonzept (Rahmen- und Manteltarifvertrag) gearbeitet wird.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband sowie die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten konnten sich hingegen in München nicht auf einen neuen Entgelttarifvertrag für Bayerns Hotellerie und Gastronomie einigen.

Der Solidarpartner NGG forderte in der Spitze mehr als 33 Prozent Lohnerhöhung. Die Arbeitgeberkommission des DEHOGA Bayern wies dies als unseriös zurück. Derartige Forderungen seien in anderen Bereichen der NGG nicht annähernd gestellt worden. Die Arbeitgeberseite sah sich daher außer Stande ein angemessenes Angebot zu unterbreiten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.

Der Weinkonsum in Deutschland ist rückläufig: Im Schnitt trinken die Bürger eine Flasche Wein weniger pro Jahr. Während der Schaumweinabsatz stabil bleibt, sorgen laut dem Deutschen Weininstitut vor allem gestiegene Kosten und der demografische Wandel für ein Minus beim Weinverbrauch.

Die Produktion von Fertiggerichten in Deutschland ist binnen fünf Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Besonders Nudel- und Fleischgerichte treiben das Wachstum voran, während der zeitliche Aufwand für die private Essenszubereitung nahezu stabil bleibt.

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.