Deutsche mögen es klassisch: Zucker ist süße Zutat Nummer eins in Weihnachtsplätzchen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Deutschland ist im Backfieber. Pünktlich zum Start der Adventszeit backen zwei Drittel der Deutschen wieder Weihnachtsgebäck wie Vanillekipferl, Zimtsterne oder Lebkuchenfiguren, so eine aktuelle, repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Lebensmittelverbands Deutschland. Und dabei bleiben die Deutschen beim Süßen klassisch: 86 Prozent verwenden weißen und braunen Zucker als süßende Zutat für ihren Plätzchenteig.

65 Prozent der Befragten gaben an, dieses Jahr Weihnachtsplätzchen backen zu wollen bzw. dies bereits getan zu haben. Die klassische Plätzchenbäckerin ist dabei die junge Frau mit Kindern. Denn Frauen gaben deutlich häufiger als Männer an backen zu wollen, ebenso die jüngeren Befragten unter 45 Jahren häufiger als die älteren. Und natürlich animieren Kinder im Haushalt häufiger zum Kneten, Ausstechen und Dekorieren.
 

Weiterhin zeigt die Umfrage, dass die Deutschen wenig experimentierfreudig sind, wenn es um das Süßen in den Rezepten für die Weihnachtsbäckerei geht. Der Großteil der Befragten (86 Prozent) gibt an, klassischen weißen oder braunen Haushaltszucker, der aus Zuckerrüben oder Zuckerrohr gewonnen wird, zu verwenden. Alternativen werden von den Befragten nur selten genutzt.

Nur rund jeder Zehnte süßt mit anderen natürlichen Zuckerquellen wie z. B. Honig, Ahornsirup, Agavendicksaft oder Kokosblütenzucker. Sogenannte Zuckeralkohole wie Birkenzucker oder Erythrit (2 Prozent) werden nur von sehr wenigen, Stevia (1 Prozent) oder andere Süßstoffe (0 Prozent) hingegen von fast keinem Befragten verwendet. Für die repräsentative Umfrage hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa 1.547 Menschen im November befragt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Deutschlandchefin des Kurzzeitvermietungsportals Airbnb, Kathrin Anselm, hat Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, ihr Unternehmen trage Mitschuld an den explodierenden Mieten in Berlin. Die Managerin äußerte Zweifel an einer DIW-Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Airbnb-Angebot und steigenden Mieten nahelegt.

Es gibt Dinge, die man lieber nicht in Gegenwart seiner Vorgesetzten sagt - egal in welcher Sprache. Doch selbst wenn man sie sagt, ist eine Kündigung unter Umständen unwirksam, entschied ein Gericht.

Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland erhalten weiterhin Unterstützung durch ein bundesweites Förderprogramm zur Unternehmensberatung. Das Programm zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und gilt auch für Unternehmen des Gastgewerbes.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen aktuellen Zahlenspiegel für das dritte Quartal 2025 vorgelegt. Die Publikation bietet eine Übersicht der zentralen wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie.

McDonald's Deutschland hat die Ergebnisse der fünften Ausbildungsstudie veröffentlicht. Diese offenbaren eine zunehmende Verunsicherung und eine skeptische Haltung bezüglich der gesellschaftlichen Durchlässigkeit und der Wirkung von Leistung.

Viele Beschäftigte winken bei Weiterbildungen ab – weil sie weder mehr Gehalt noch Aufstiegschancen erwarten. Experten sehen darin eine Bürde für die Wirtschaftskraft - und wollen Hürden abbauen.

Künstliche Intelligenz macht im Beruf vieles einfacher – aber wer steht gerade, wenn die Tools fehlerhafte Ergebnisse ausspucken? Eine Rechtsexpertin ordnet ein.

Die Verdienstgrenze für Millionen Minijobber steigt zum 1. Januar auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Die Grenze wird aufgrund ihrer Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn erhöht: Jede Erhöhung führt automatisch zur Anpassung der Minijobgrenze.

Jedes zwölfte Unternehmen in Deutschland fürchtet nach einer aktuellen Umfrage des Ifo-Instituts akut um die eigene Existenz. Als größte Gefahr sehen die Unternehmen demnach branchenübergreifend Auftragsmangel, der finanzielle Engpässe nach sich zieht.

Der Arbeitgeber fordert eine Krankschreibung - jetzt muss es schnell gehen. Doch auf Angebote im Netz sollte man sich nicht ungeprüft einlassen, zeigt ein Urteil. Die Folgen können erheblich sein.