Deutschland im EU-Durchschnitt: Mehr als jeder zehnte Rentner arbeitet weiter

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

13 Prozent der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland gingen in den ersten sechs Monaten nach dem erstmaligen Bezug einer Altersrente weiter ihrer Arbeit nach. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen einer Zusatzerhebung der EU-Arbeitskräfteerhebung 2023 weiter mitteilt, lag der Anteil damit genau im EU-Durchschnitt.

Während 6 Prozent ihre Arbeit unverändert fortsetzten, arbeiteten 7 Prozent nach Renteneintritt mit Veränderungen weiter. Hierzu zählten etwa ein reduzierter Stundenumfang oder ein Jobwechsel. Der Großteil (55 Prozent) der Rentnerinnen und Rentner hörte nach dem Renteneintritt auf zu arbeiten. Ein Drittel (33 Prozent) hatte bereits vor dem erstmaligen Bezug einer Altersrente aus verschiedenen Gründen nicht gearbeitet, zum Beispiel aufgrund von Altersteilzeit, Krankheit oder Arbeitslosigkeit.
 

Menschen in baltischen Ländern setzten Erwerbsarbeit besonders oft fort

Ob die Menschen nach Renteneintritt weiterarbeiteten oder ihre Erwerbstätigkeit einstellten, unterschied sich in der EU deutlich. Ein Grund dafür dürften die unterschiedlichen Rentensysteme in den einzelnen EU-Ländern sein. Insbesondere in den baltischen Ländern arbeiteten Rentnerinnen und Rentner nach Bezug einer Altersrente weiter.

In Estland (55 Prozent) sowie in Lettland und Litauen (je 44 Prozent) waren anteilig besonders viele Menschen auch nach Renteneintritt noch erwerbstätig. In Slowenien und Rumänien (je 84 Prozent) sowie in Bulgarien (79 Prozent) gab im Gegensatz dazu ein besonders großer Anteil der Rentnerinnen und Rentner seine Arbeit zu Rentenbeginn vollständig auf.

EU-weit arbeiteten 13 Prozent der Rentnerinnen und Rentner nach erstmaligem Bezug einer Altersrente weiter. 7 Prozent taten dies ohne Veränderungen, 6 Prozent blieben erwerbstätig, aber änderten ihre Arbeitsbedingungen. Knapp zwei Drittel (65 Prozent) beendeten ihre Arbeit nach Renteneintritt komplett, 22 Prozent waren bereits zuvor keiner Arbeit nachgegangen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?