Diensttankkarte: Fristlose Kündigung nach privater Nutzung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Bezahlt ein Arbeitnehmer den Sprit für sein Privatauto mehrmals mit einer Tankkarte, die ihm vom Arbeitgeber für den Dienstwagen überlassen wurde, kann eine fristlose Kündigung die Folge sein. Und zwar auch ohne eine vorherige Abmahnung. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hervor, über die der Bund-Verlag berichtet. (Az.: 2 Sa 313/22)

Im konkreten Fall war ein Vertriebsmitarbeiter mit Dienstwagen nach der Dienstwagenrichtlinie seines Arbeitgebers verpflichtet, den Pkw bei Dienstreisen einzusetzen. Er durfte ihn aber auch für private Fahrten nutzen. Der Arbeitgeber trug nach der Richtlinie unter anderem die laufenden Betriebskosten.

Zum Betanken des Dienstwagens erhielt der Beschäftigte Tankkarten. Mit diesen zahlte er aber nicht nur den Sprit für seinen Dienstwagen, sondern auch für seine privaten Fahrzeuge - und ließ außerdem über die Diensttankkarte eine Cabrio-Pflege an einem seiner Privatautos vornehmen.

Als das herauskam, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich. Der Vertriebsmitarbeiter zog dagegen vor Gericht - zunächst mit Erfolg.

 

Erste Instanz sieht Arbeitnehmer im Recht

Das Arbeitsgericht Lingen sah in der außerordentlichen Kündigung eine Verletzung des Ultima-Ratio-Prinzips. Danach hätte der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung als milderes Mittel eine Abmahnung aussprechen müssen.

Es sei nicht festzustellen, so das Arbeitsgericht, dass sich der Kläger bei Nutzung der Tankkarte darüber im Klaren gewesen sei, dass er eine Pflichtverletzung begehe, die das Vermögen des Arbeitgebers schädige. (Az.: 1 Ca 343/21)

Kein Flüchtigkeitsfehler, kein Versehen

Anders sah das hingegen das in zweiter Instanz mit dem Fall befasste Landesarbeitsgericht. Es gab dem Arbeitgeber Recht - und bestätigte die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung. Aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung sei eine Abmahnung entbehrlich gewesen.

Der Beschäftigte habe in 38 Fällen die Tankkarten pflichtwidrig entgegen der eindeutigen Regelung der Dienstwagenrichtlinie zum Betanken seiner Privatfahrzeuge benutzt. Aufgrund der Häufigkeit der fehlerhaften Nutzung liege also kein Flüchtigkeitsfehler oder ein einmaliges Versehen vor.

Eine Wiederherstellung des für das Arbeitsverhältnis notwendigen Vertrauens könnte durch den Ausspruch einer Abmahnung nicht mehr erwartet werden, hieß es in der Urteilsbegründung. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Das Statistische Bundesamt meldet für das zweite Quartal 2026 ein Reallohnplus von 1,5 Prozent. Während Geringverdienende und Auszubildende starke Zuwächse verzeichnen, gibt es branchenspezifische Unterschiede.

Süßwein gilt vielen als altmodisch und landet meist erst zum Dessert im Glas. Dabei passt er überraschend gut zu Käse, scharfen Gerichten oder moderner Küche. Sommeliers erklären, warum sich ein neuer Blick auf Eiswein, Tokaj und Co. lohnt.

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich im August weiter vom Einbruch infolge des Iran-Kriegs erholt. Auch im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima verbessert. Der Ifo-Index stieg um 2,1 Punkte auf 88,8 Punkte.

Der Urlaub ist geplant und genehmigt - und plötzlich kommt ein Megaauftrag oder drei Kollegen fallen spontan aus. Kann der Arbeitgeber in so einem Fall genehmigte Urlaubstage widerrufen?

 

Hotelfachleute und Köche landen im DGB-Ausbildungsreport 2026 erneut auf hinteren Plätzen. Nur 53,6 Prozent der angehenden Hotelfachleute und 58,1 Prozent der Köche sind mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sehr zufrieden. Bei der fachlichen Ausbildungsqualität im Betrieb stehen Hotelfachleute auf dem letzten Platz.

Das deutsche Gastgewerbe hat im Juni 2026 real 5,1 Prozent weniger umgesetzt als ein Jahr zuvor. Besonders deutlich fällt auch die Halbjahresbilanz der Gastronomie aus, die preisbereinigt 5,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau lag. Im gesamten Gastgewerbe lag der Rückgang bei 5,2 Prozent.

Während die Umsätze im deutschen Mittelstand im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent zurückgingen, legte das Gastgewerbe um 5,9 Prozent zu. Gleichzeitig verzeichnete die Branche mit 6,5 Prozent den stärksten Lohnanstieg.

Eine Bitkom-Befragung zeigt eine zunehmende Nutzung von künstlicher Intelligenz in deutschen Personalabteilungen. Trotz rechtlicher Bedenken steigen die Einsatzzahlen in Bereichen wie Weiterbildung, Zeugniserstellung und Belastungsanalyse.

Nach der Industrie schwächelt jetzt auch die Beschäftigung in den Dienstleistungsbereichen. Erstmals seit der Corona-Krise ist dort im zweiten Quartal dieses Jahres die Zahl der Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahresquartal deutlich gesunken.