Direktionsrecht: Was der Arbeitgeber vorschreiben darf

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das sogenannte Direktions- oder Weisungsrecht räumt es dem Arbeitgeber ein, etwa Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung zu bestimmen. Das heißt aber nicht, dass der Arbeitgeber willkürlich Anweisungen geben darf. Seine Grenzen findet das Direktionsrecht im billigen Ermessen, erklärt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes.

Was heißt das genau? Der Arbeitgeber müsse seine Interessen mit denen der Arbeitnehmer gerecht abwägen. So ist es in Paragraf 106 der Gewerbeordnung festgelegt. Dabei muss der Arbeitgeber zum Beispiel auf familiäre Belange wie Kinderbetreuung oder eine Behinderung Rücksicht nehmen.

Direktionsrecht hat Grenzen

Sind Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und -ort oder die Aufgaben ohnehin durch den Arbeitsvertrag konkret und abschließend festgelegt, bleibt laut Marx kein Raum mehr für das Weisungsrecht.

Teilzeitkräfte etwa, in deren Arbeitsvertrag die Arbeitszeit auf bestimmte Wochentage oder Tageszeiten beschränkt ist, müssen nicht davon abweichen, wenn der Arbeitgeber das verlangt.

Auch Regelungen in einer Betriebsvereinbarung, in einem Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften können nicht durch das Weisungsrecht ausgehebelt werden. Wer allerdings rechtmäßige Weisungen des Arbeitgebers nicht beachtet, muss mit einer Kündigung oder Abmahnung rechnen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Glücksspiel ist Teil des Alltags in vielen europäischen Ländern, nur die Regeln unterscheiden sich erheblich. Deutschland hat mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 einen Rahmen geschaffen, der Ordnung verspricht und gleichzeitig Diskussionen befeuert. Zu streng nach Meinung der einen, zu zaghaft im Vollzug nach Meinung der anderen.

Die saisonübliche Belebung des Arbeitsmarktes im September 2025 ist verhalten ausgefallen. Die Zahl der Arbeitslosen sank zwar, doch im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich eine deutliche Steigerung.

Der Tourismusboom in Brandenburg hat sich in den ersten sieben Monaten dieses Jahres etwas abgeschwächt. Wirtschaftsminister Keller sagte zu, die Rahmenbedingungen zu verbessern, indem zum Beispiel unnötige bürokratische Belastungen abgebaut würden.

Ein krankes Kind braucht Betreuung. Für berufstätige Eltern heißt das: Sie können nicht arbeiten. Doch wie lange dürfen sie fehlen? Und wer zahlt dann den Lohn? Was man dazu wissen muss.

Die Aral-Kaffeestudie 2025 liefert Daten zu aktuellen Kaffeetrends in Deutschland. Die Analyse zeigt, dass Coffee To Go weiterhin ein starker Wettbewerbsfaktor ist und die Geschwindigkeit der Zubereitung sowie die Kaffeequalität für Konsumenten entscheidend sind.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat ihr Seminarprogramm für 2026 vorgestellt. Das Angebot richtet sich an Mitgliedsbetriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern und konzentriert sich auf die Bereiche Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die Schulungen sollen dabei helfen, Betriebe sicherer zu gestalten und Unfälle zu vermeiden.

In deutschen Büros hat sich das Homeoffice etabliert, doch die Arbeitsweise verändert sich. Während der Anteil derer, die zumindest gelegentlich von zu Hause aus arbeiten, stabil bleibt, sinkt die Zahl der reinen Homeoffice-Tage.

Vor allem in der Logistik läuft es schlecht: Das Ifo-Institut befragt regelmäßig Unternehmen nach ihrer aktuellen Lage. Diesmal fielen die Antworten überraschend negativ aus.

Welche Biermarken dominieren die Google-Suche in Deutschland? Eine neue Studie enthüllt, wie regionale Traditionen über Marketingbudgets triumphieren und warum eine bayerische Traditionsmarke überraschend auch in Berlin die meistgesuchte ist.

Vor einem Jahr mussten Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, eine Schlussabrechnung einreichen. Nun gehen bei immer mehr Unternehmen die entsprechenden Bescheide ein.