Drei Regeln zu Betriebsferien

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Egal, ob Werkstatt, Einzelhandel oder Restaurant: Betriebe nutzen die Sommermonate gerne mal für eine allgemeine Schließzeit. Die Betriebsferien ermöglichen es Arbeitgebern, einen Zeitraum festzulegen, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Aber: Einfach so und spontan geht das nicht.

Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, erklärt die wichtigsten Regeln. 

1. Umfang der Betriebsferien

Arbeitgeber können Betriebsferien anordnen, aber dabei darf nicht der gesamte Jahresurlaub der Arbeitnehmer verbraucht werden, so Oberthür. Eine klare gesetzliche Vorgabe gibt es allerdings nicht. 

Einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts zufolge (Az.: 1 ABR 79/79) ist es etwa angemessen, wenn drei Fünftel des Urlaubsanspruchs von Betriebsferien vereinnahmt werden, die Beschäftigten 60 Prozent ihres Jahresurlaubs zu einem vom Arbeitgeber festgelegten Zeitpunkt nehmen müssen. Es bleibt Ihnen also genügend Urlaubszeit, die sie selbst verplanen können - und die der Arbeitgeber dann lediglich genehmigen muss. 

2. Rechtzeitige Ankündigung der Betriebsferien

Arbeitgeber müssen geplante Betriebsferien rechtzeitig ankündigen. Beschäftigte müssen genügend Zeit haben, sich darauf einzustellen und ihre persönlichen Pläne entsprechend anzupassen.

3. Betriebsferien und bereits genommener Urlaub

Haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits ihren gesamten Urlaub genommen, bevor die Betriebsferien beginnen, muss der Arbeitgeber ihnen laut Oberthür entweder eine Beschäftigung während der Betriebsferien anbieten oder sie für diese Zeit bezahlt freistellen.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Stimmung im norddeutschen Gastgewerbe hat sich einer Befragung der IHK Nord zufolge gebessert. Die Reisewirtschaft berichtet dagegen von einer verschlechterten Lage, wie aus dem Konjunkturreport Tourismuswirtschaft der IHK Nord aus Hamburg hervorgeht.

Eine Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland fühlt sich belastet durch Preissteigerungen, vor allem bei Lebensmitteln. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Alkoholische Getränke sind in Deutschland so billig wie sonst kaum irgendwo in Europa. Noch billiger als in Deutschland waren die alkoholhaltigen Drinks europaweit nur noch in Italien.

Im Eifer des Gefechts den Job gekündigt und es anschließend bereut? Kommt schonmal vor. Aber: Gibt es jetzt noch einen Weg zurück?

Trends kommen, Trends gehen - so auch in diesem Jahr. Welches Essen ist nun angesagt, wohin reisen Hipster und wie streichen Trendsetter ihre Zimmerdecke? Ein Prognoseversuch.

Eine aktuelle Erhebung zeigt einen deutlichen Anstieg von Betriebsaufgaben im deutschen Mittelstand. Hohe Kosten, bürokratische Hürden und fehlende Nachfolgelösungen führen dazu, dass immer mehr Unternehmer ihr Geschäft aufgeben.

Die wirtschaftliche Verunsicherung wird laut einer Umfrage auch 2026 das Kaufverhalten der Deutschen prägen. Besonders für Kosmetik, Mode, Reisen und Gastronomie wollen die Befragten weniger ausgeben.

Die Tariflöhne sind im laufenden Jahr in Deutschland kaum noch stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Im vergangenen Jahr hatten sich die Reallöhne und damit die Kaufkraft der Beschäftigten noch um 3,1 Prozent gesteigert. 

Neue BIBB-Zahlen zeigen: Das Gastgewerbe trotzt dem bundesweiten Rückgang bei Ausbildungsverträgen weitgehend. Während die Gesamtzahlen sinken, verzeichnen die zweijährigen Berufe im Gastgewerbe starke Zuwächse. Die Hotelberufe hingegen leiden weiterhin unter deutlichen Einbrüchen.

Der Begriff «Insolvenz» kann schon mal Panik auslösen. Insbesondere, wenn es den eigenen Arbeitgeber betrifft. Ruth Rigol, Fachanwältin für Arbeits- und Insolvenzrecht, und Guadalupe Florenin von der Bundesagentur für Arbeit, beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Insolvenz des Arbeitgebers.