DRV-Gutachten zu Stornopauschalen schafft Rechtssicherheit

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Aktuell beschäftigen verschiedene Verfahren zum Thema kostenpflichtige Stornierung von Reisen die Gerichte in Deutschland. Konkret geht es um die Frage, ob Reiseveranstalter im Falle einer unwirksamen Stornopauschale auf die konkrete Berechnung des Schadens zurückgreifen dürfen. Wird Reiseveranstaltern diese Möglichkeit verwehrt, könnten sie in einem solchen Fall den Kunden keinerlei Kosten in Rechnung stellen und nicht einmal die dem Reiseveranstalter von den Leistungsträgern in Rechnung gestellte Kosten rückfordern.

Um betroffenen Reiseveranstaltern hier Rechtssicherheit zu bieten, hat der Deutsche Reiseverband (DRV) ein Gutachten bei dem renommierten Reiserechtler Prof. Dr. Ansgar Staudinger in Auftrag gegeben.

Eindeutiges Ergebnis des Gutachtens

Staudinger kommt in seinem Gutachten zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine Grundlage dafür bietet, Reiseveranstaltern den Rückgriff auf die konkrete Berechnung der Stornokosten zu verwehren. Jedes andere Ergebnis würde aus seiner Sicht einen europarechtswidrigen Eingriff in die Pauschalreise-Richtlinie bedeuten und damit das austarierte System von Rechten und Pflichten zwischen Veranstalter und Reisenden zerschlagen. Der Reiserechtsexperte weist darauf hin, dass eine vergleichbare rechtliche Analyse bislang nicht existiert.

Unterstützung für betroffene DRV-Mitglieder

DRV-Mitglieder, deren Unternehmen Beklagte in einem solchen Verfahren sind, können das Gutachten von Prof. Dr. Ansgar Staudinger über das Justiziariat des DRV anfordern.

Zum Hintergrund

In den bisher bekannten Verfahren geht es um die Auffassung der Kläger, dass einem Reiseveranstalter der Rückgriff auf die konkrete Berechnung der durch die Stornierung entstandenen Kosten verwehrt ist, wenn die zuvor angesetzte Stornopauschale für unwirksam erklärt wird. Die Begründung dafür stützt sich auf EuGH-Urteile, die jedoch alle nicht aus dem Bereich des Reiserechts stammen und sich von ihrem Aussagegehalt nicht auf die vorliegende Fallgestaltung übertragen lassen.

In einem aktuellen Urteil folgt das Amtsgericht München genau dieser Auffassung der Kläger.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?