DRV-Gutachten zu Stornopauschalen schafft Rechtssicherheit

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Aktuell beschäftigen verschiedene Verfahren zum Thema kostenpflichtige Stornierung von Reisen die Gerichte in Deutschland. Konkret geht es um die Frage, ob Reiseveranstalter im Falle einer unwirksamen Stornopauschale auf die konkrete Berechnung des Schadens zurückgreifen dürfen. Wird Reiseveranstaltern diese Möglichkeit verwehrt, könnten sie in einem solchen Fall den Kunden keinerlei Kosten in Rechnung stellen und nicht einmal die dem Reiseveranstalter von den Leistungsträgern in Rechnung gestellte Kosten rückfordern.

Um betroffenen Reiseveranstaltern hier Rechtssicherheit zu bieten, hat der Deutsche Reiseverband (DRV) ein Gutachten bei dem renommierten Reiserechtler Prof. Dr. Ansgar Staudinger in Auftrag gegeben.

Eindeutiges Ergebnis des Gutachtens

Staudinger kommt in seinem Gutachten zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine Grundlage dafür bietet, Reiseveranstaltern den Rückgriff auf die konkrete Berechnung der Stornokosten zu verwehren. Jedes andere Ergebnis würde aus seiner Sicht einen europarechtswidrigen Eingriff in die Pauschalreise-Richtlinie bedeuten und damit das austarierte System von Rechten und Pflichten zwischen Veranstalter und Reisenden zerschlagen. Der Reiserechtsexperte weist darauf hin, dass eine vergleichbare rechtliche Analyse bislang nicht existiert.

Unterstützung für betroffene DRV-Mitglieder

DRV-Mitglieder, deren Unternehmen Beklagte in einem solchen Verfahren sind, können das Gutachten von Prof. Dr. Ansgar Staudinger über das Justiziariat des DRV anfordern.

Zum Hintergrund

In den bisher bekannten Verfahren geht es um die Auffassung der Kläger, dass einem Reiseveranstalter der Rückgriff auf die konkrete Berechnung der durch die Stornierung entstandenen Kosten verwehrt ist, wenn die zuvor angesetzte Stornopauschale für unwirksam erklärt wird. Die Begründung dafür stützt sich auf EuGH-Urteile, die jedoch alle nicht aus dem Bereich des Reiserechts stammen und sich von ihrem Aussagegehalt nicht auf die vorliegende Fallgestaltung übertragen lassen.

In einem aktuellen Urteil folgt das Amtsgericht München genau dieser Auffassung der Kläger.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Analyse der DATEV zeigt, dass die Löhne und Gehälter in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) seit 2022 deutlich gestiegen sind. Die Zuwachsraten liegen demnach nominal weiterhin über der Inflation. Dem Lohnwachstum der breiten Masse steht ein unterdurchschnittliches Wachstum bei den Gehältern von Geschäftsführern gegenüber.

Wie sind die Aussichten für die Beschäftigung in Deutschland? Während das Barometer des Ifo-Instituts schlecht ausfällt, sieht es beim IAB besser aus. Das könnte daran liegen, wer gefragt wurde.

Die Deutschlandchefin des Kurzzeitvermietungsportals Airbnb, Kathrin Anselm, hat Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, ihr Unternehmen trage Mitschuld an den explodierenden Mieten in Berlin. Die Managerin äußerte Zweifel an einer DIW-Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Airbnb-Angebot und steigenden Mieten nahelegt.

Es gibt Dinge, die man lieber nicht in Gegenwart seiner Vorgesetzten sagt - egal in welcher Sprache. Doch selbst wenn man sie sagt, ist eine Kündigung unter Umständen unwirksam, entschied ein Gericht.

Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland erhalten weiterhin Unterstützung durch ein bundesweites Förderprogramm zur Unternehmensberatung. Das Programm zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und gilt auch für Unternehmen des Gastgewerbes.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen aktuellen Zahlenspiegel für das dritte Quartal 2025 vorgelegt. Die Publikation bietet eine Übersicht der zentralen wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie.

McDonald's Deutschland hat die Ergebnisse der fünften Ausbildungsstudie veröffentlicht. Diese offenbaren eine zunehmende Verunsicherung und eine skeptische Haltung bezüglich der gesellschaftlichen Durchlässigkeit und der Wirkung von Leistung.

Viele Beschäftigte winken bei Weiterbildungen ab – weil sie weder mehr Gehalt noch Aufstiegschancen erwarten. Experten sehen darin eine Bürde für die Wirtschaftskraft - und wollen Hürden abbauen.

Künstliche Intelligenz macht im Beruf vieles einfacher – aber wer steht gerade, wenn die Tools fehlerhafte Ergebnisse ausspucken? Eine Rechtsexpertin ordnet ein.

Die Verdienstgrenze für Millionen Minijobber steigt zum 1. Januar auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Die Grenze wird aufgrund ihrer Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn erhöht: Jede Erhöhung führt automatisch zur Anpassung der Minijobgrenze.