Dürfen Frauen im Bewerbungsgespräch über Schwangerschaft lügen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Bewerberinnen dürfen im Vorstellungsgespräch eine Schwangerschaft verschweigen und auch bestreiten. So können sie ihre gleichberechtigte Chance auf eine Arbeitsstelle wahren. «In diesem Fall besteht das Recht zur Lüge», sagte Hannah Tatzky, aus der Bundesrechtsabteilung der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Dieses leite sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ab.

Danach können Frauen ihre Schwangerschaft thematisieren, müssen dies aber nicht. «Es besteht keine Offenbarungspflicht seitens der Schwangeren und auch kein Fragerecht des Arbeitgebers», sagte Tatzky. 

Eventuelle Lügen bleiben rechtlich folgenlos

Es komme aber immer wieder vor, dass dennoch gezielt nach einer bestehenden Schwangerschaft oder Kinderplänen gefragt werde. Weil eine ausweichende Antwort wie «Dazu möchte ich nichts sagen» Rückschlüsse zulasse, die eine Benachteiligung nach sich ziehen könnten, dürfe die Bewerberin die Unwahrheit sagen. Solche Lügen böten grundsätzlich auch keine rechtliche Basis, den Arbeitsvertrag später wegen arglistiger Täuschung anzufechten. 

Nach dem Mutterschutzgesetz besteht laut § 17 während der Schwangerschaft und mindestens bis vier Wochen nach Entbindung Kündigungsschutz. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Umstände dem Arbeitgeber bekannt sind oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt werden. 

Um das Verhältnis zum künftigen Arbeitgeber nicht zu belasten, kann es für Schwangere jedoch ratsam sein, gleich zu Beginn mit offenen Karten zu spielen und direkt über mögliche Beschäftigungsverbote und Elternzeiten zu sprechen. Dabei, so Tatzky, sei jedoch nicht ausgeschlossen, dass «man die Stelle gar nicht bekommt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?