E-Rechnungspflicht ab 2025 - was Gastronomen und Hoteliers wissen sollten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Mit dem Wachstumschancengesetz tritt ab dem 1. Januar 2025 auch die E-Rechnungspflicht in Kraft. Sie bringt neue Herausforderungen für alle inländischen Unternehmen und somit auch für die Hotellerie- und Gastronomiebetriebe mit sich.

Zwar warnen bereits Verbände vor einer zu kurzen Umsetzungsfrist einer solch umfassenden Neuerung, doch Erich Nagl, Leiter der Steuerberatungsgesellschaft ETL ADHOGA, beruhigt: „Die E-Rechnung ist nicht als Revolution, sondern mehr als eine Evolution zu betrachten. Nachdem die Gastronomie 2020 bereits erfolgreich die Einführung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gemeistert hat, folgt nun der nächste logische Schritt in Sachen finanzieller Transparenz.“

Zwischen 2025 und 2027 gibt es zwar noch einige gesetzliche Übergangsregelungen. Diese gelten jedoch nur für die Ausstellung einer E-Rechnung – der Empfang muss aber vom ersten Tag des neuen Jahres an bei allen inländischen Unternehmen gewährleistet sein. „Wer sich hier nicht rechtzeitig technisch aufstellt, gefährdet den Vorsteuerabzug“ mahnt Erich Nagl, Leiter ETL ADHOGA und Branchenexperte. Die E-Rechnungspflicht hat insbesondere die Eindämmung von Mehrwertsteuerbetrug zum Ziel und ist ein weiterer Schritt im Bereich der Digitalisierung und Vollautomatisierung der Finanzverwaltung.

Rechnungssteller können bis Ende des Jahres 2026 noch frei entscheiden, ob sie ihre Rechnung wie gewohnt in Papierform oder als PDF erstellen, oder sich direkt für das neue Format der E-Rechnung entscheiden. Dabei ist entscheidend, dass nicht jede elektronisch übermittelte Rechnung automatisch als E-Rechnung gilt. Letztere ist ein bestimmtes strukturiertes elektronisches Format, das der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen entspricht. Diese Voraussetzungen sind zum Beispiel beim XStandard und dem ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 erfüllt. Für die elektronische Abrechnung inländischer Umsätze können jedoch auch andere europäische Rechnungsformate gemäß dem genannten Standard verwendet werden, wie etwa FatturaPA (Italien) oder Factur-X (Frankreich).

„Gastronomen und Hoteliers sollten sich nicht zu sehr auf Übergansfristen und Ausnahmen konzentrieren. Eine frühzeitige technologische Auseinandersetzung und vollständige Implementierung des neuen Formats in das eigene Rechnungs- und Ablagesystem ist der beste Weg! Am besten macht man es von Anfang an richtig und verzichtet auf ‚mal-so-mal-so-Lösungen‘“, rät ETL ADHOGA-Branchenexperte Erich Nagl. „Schließlich hält die E-Rechnung auch viele Vorteile bereit und garantiert eine schnellere und vor allem fehlerfreie Verarbeitung.“

 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Urlaub ist geplant und genehmigt - und plötzlich kommt ein Megaauftrag oder drei Kollegen fallen spontan aus. Kann der Arbeitgeber in so einem Fall genehmigte Urlaubstage widerrufen?

 

Hotelfachleute und Köche landen im DGB-Ausbildungsreport 2026 erneut auf hinteren Plätzen. Nur 53,6 Prozent der angehenden Hotelfachleute und 58,1 Prozent der Köche sind mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sehr zufrieden. Bei der fachlichen Ausbildungsqualität im Betrieb stehen Hotelfachleute auf dem letzten Platz.

Das deutsche Gastgewerbe hat im Juni 2026 real 5,1 Prozent weniger umgesetzt als ein Jahr zuvor. Besonders deutlich fällt auch die Halbjahresbilanz der Gastronomie aus, die preisbereinigt 5,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau lag. Im gesamten Gastgewerbe lag der Rückgang bei 5,2 Prozent.

Während die Umsätze im deutschen Mittelstand im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent zurückgingen, legte das Gastgewerbe um 5,9 Prozent zu. Gleichzeitig verzeichnete die Branche mit 6,5 Prozent den stärksten Lohnanstieg.

Eine Bitkom-Befragung zeigt eine zunehmende Nutzung von künstlicher Intelligenz in deutschen Personalabteilungen. Trotz rechtlicher Bedenken steigen die Einsatzzahlen in Bereichen wie Weiterbildung, Zeugniserstellung und Belastungsanalyse.

Nach der Industrie schwächelt jetzt auch die Beschäftigung in den Dienstleistungsbereichen. Erstmals seit der Corona-Krise ist dort im zweiten Quartal dieses Jahres die Zahl der Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahresquartal deutlich gesunken.

Im deutschen Gastgewerbe wurden 2025 rund 15.000 Gaststätten und Beherbergungsunternehmen geschlossen – 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Analyse von ZEW Mannheim und Creditreform weist für das Gastgewerbe zudem die höchsten Schließungsraten unter den betrachteten Wirtschaftszweigen aus.

Wenn ein Mitarbeiter fahrig und verändert zur Arbeit erscheint, kann das viele Gründe haben - einer davon könnten Drogen sein. Doch was kann der Chef dann tun, um Gewissheit zu haben? Darf er Angestellte zu einem Drogentest zwingen?

Erstmals seit Monaten haben wieder weniger Unternehmen in Deutschland Insolvenz beantragt. Auch die Zahl der Verbraucherpleiten sank deutlich. Der wirtschaftliche Druck trifft Branchen jedoch unterschiedlich hart.

Der Anteil befristeter Jobs geht zurück. Es trifft aber weiterhin vor allem Menschen am Anfang ihres Berufslebens. Gegen den geplanten Ausbau der Befristungsmöglichkeiten hat sich Widerstand formiert.