Ermäßigter Steuersatz bei Abfindungen auch für Eigenkündigung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Erhalten Arbeitnehmer aus einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung, wird diese nach der sogenannten Fünftel-Regelung nur ermäßigt besteuert. «Dabei wird die volle Summe im Jahr der Auszahlung versteuert, aber nur ein Fünftel wirkt sich auf den Steuersatz aus», sagt Julia Jirmann vom Bund der Steuerzahler.

Erhalten Arbeitnehmer eine weitere Zahlung, weil sie eine Ausstiegsklausel in Anspruch nehmen und vorzeitig kündigen, kann dies ebenfalls ermäßigt besteuert werden. Das entschied das Finanzgericht Hessen (Az.: 10 K 1597/20).

Sprinterklausel ermöglicht vorzeitigen Ausstieg

Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die sich mit ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung einigte. Zusätzlich vereinbarten die Parteien eine sogenannte Sprinterklausel.

Die Klägerin erhielt also das Recht, vorzeitig - also vor der vereinbarten Vertragsaufhebung - zu kündigen und bekam dafür eine weitere Abfindung gezahlt. Von dieser Ausstiegsklausel machte sie Gebrauch und und verlangte für beide Abfindungen dann die ermäßigte Besteuerung.

Das Finanzamt teilte den Betrag jedoch auf: Nur für die Zahlung aus dem Aufhebungsvertrag gewährte es eine ermäßigte Besteuerung. Die Zahlung für den vorzeitigen Ausstieg besteuerte es in voller Höhe.

Kündigung hat nur Auswirkungen auf Zeitpunkt

Im darauffolgenden Rechtsstreit bekam die Klägerin Recht: Beide Zahlungen beruhen auf dem Aufhebungsvertrag und sind eine Entschädigung für entgangene Einnahmen. Die Kündigung der Arbeitnehmerin ziehe nur den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor, so die Richter.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. «Betroffene können sich auf dieses Verfahren berufen, wenn das Finanzamt die ermäßigte Steuer nach der sogenannten Fünftelregelung in einem ähnlichen Fall verweigert», rät Julia Jirmann. Dann sollte man Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und das Aktenzeichen nennen.

Vorsicht sei jedoch geboten, wenn jemand ohne jegliche Veranlassung durch den Arbeitgeber kündigt. Es empfiehlt sich im Vorfeld abzuklären, welche steuerlichen Folgen damit verbunden sind. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe liegt weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zurück, während sich die Arbeitsmarktentwicklung in einzelnen Branchenbereichen unterschiedlich zeigt.

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.