EuGH-Gutachten: Arbeitgeber muss beitragen, dass Urlaub nicht verfällt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stärkt die Hoffnung von Arbeitnehmern, dass nicht genommener Urlaub in bestimmten Fällen doch nicht verjährt. Aus dem Schlussantrag von Generalanwalt Richard de la Tour vom Donnerstag geht hervor, dass der Arbeitgeber seinen Teil dazu beitragen muss, damit Urlaub nicht verfalle. So müsse der Arbeitnehmer etwa auf den übrigen Urlaub und entsprechende Fristen hingewiesen werden. Das Gutachten ist zwar rechtlich nicht bindend, oft folgen ihnen die Richter am EuGH jedoch. Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.

Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland, bei dem eine Steuerfachangestellte und Bilanzbuchhalterin ihren gesetzlichen Mindesturlaub nicht völlig in Anspruch nahm. Sie begründete dies mit dem hohen Arbeitsaufwand in der Kanzlei und forderte eine Abgeltung der Urlaubstage.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte geurteilt, dass der Arbeitgeber auf entsprechende Fristen hätte hinweisen und nun die Abgeltung für die Urlaubstage zahlen müsse. Das folgende Revisionsverfahren setzte das Bundesarbeitsgericht dann aus, um den EuGH um eine Vorentscheidung zu bitten, ob der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verjähren kann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht auffordert, seinen Urlaubsanspruch zu nehmen.

Aus dem Gutachten von de la Tour geht hervor, dass weder die im deutschen Recht vorgesehene Verjährungsfrist noch ihre Länge grundsätzlich problematisch seien. Jedoch könne die Verjährungsfrist frühestens zu dem Zeitpunkt beginnen, an dem der Arbeitgeber auf die Fristen hingewiesen habe. Wenn der Arbeitnehmer keine Kenntnis davon habe, könne die Frist nicht beginnen. In dieser Auslegung stünde das deutsche Recht mit der dreijährigen Verjährungsfrist nicht dem EU-Recht entgegen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Angebot trockener Weine aus deutschen Kellern nimmt weiter zu. Wie das Deutsche Weininstitut mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 53 Prozent aller deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine in der trockenen Geschmacksrichtung angeboten.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im zweiten Quartal 2026 auf den höchsten Stand seit 21 Jahren gestiegen. Das IWH registriert neue Höchstwerte in zahlreichen Branchen – darunter auch im Gastgewerbe.

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist im zweiten Quartal weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreicht. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Eine Umfrage der Meininger Hotels beleuchtet die Sicherheitsbedenken alleinreisender Frauen. Während deutsche Urlauberinnen im Ländervergleich am häufigsten solo verreisen, bleibt die Sorge vor unsicheren Situationen in der Nacht im öffentlichen Raum die größte Barriere.

Mehr als die Hälfte der Deutschen ist gegen die von der Koalition geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bei Einstellungen. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen die Reform insgesamt 54 Prozent ab, 26 Prozent befürworten sie.

Eine Umfrage belegt, dass jeder dritte Deutsche nur unzureichende Kenntnisse über Gebühren bei Auslandszahlungen besitzt. Besonders ältere Personen und Verbraucher mit geringerem Einkommen zeigen sich verunsichert.

Überstunden gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Doch Arbeitgeber dürfen Mehrarbeit nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Was bei Anordnung, Vergütung, Dokumentation und Arbeitszeit gilt.

Wer im Job neues Wissen oder neue Fähigkeiten benötigt, bekommt oft eine Fortbildung dafür. Findet diese auch während der Arbeitszeit statt, liegt es nahe, dass der Arbeitgeber die Kosten dafür trägt. Doch ist das wirklich so?

Fast jeder zweite Selbstständige in Europa verzichtet auf Lohn, um unabhängig zu bleiben. Was steckt hinter dem Stolz, auf Kredite zu verzichten – und welche Ängste spielen eine Rolle?

Ein Krankenschein hat einen hohen Beweiswert. Um den zu erschüttern, braucht ein Arbeitgeber deutliche Indizien. Das zeigt einmal mehr ein Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.