EuGH stärkt Rechte von Arbeitnehmern mit Behinderung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitnehmern mit Behinderung gestärkt. Wer wegen einer solchen Einschränkung seine bisherige Stelle nicht mehr ausüben kann, kann laut einem Urteil der Richter aus Luxemburg Anspruch auf eine für ihn passende Stelle im gleichen Unternehmen haben.

Wie aus der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hervorgeht, darf ein Arbeitgeber jedoch nicht unverhältnismäßig belastet werden. Ob dies der Fall sei, hänge etwa vom finanziellen Aufwand sowie der Größe, den finanziellen Ressourcen und dem Gesamtumsatz des Unternehmens ab. Zudem müsse es eine freie Stelle geben, die für den Arbeitnehmer geeignet sei.

Hintergrund ist ein Fall in Belgien, bei dem sich ein Mitarbeiter der belgischen Eisenbahngesellschaft gegen seine Entlassung gewehrt hatte. Der Arbeiter war während seiner Probezeit am Herzen erkrankt, brauchte einen Herzschrittmacher und durfte wegen elektromagnetischer Felder dann nicht mehr auf Gleisen arbeiten. Nachdem er dann für eine Zeit im Lager gearbeitet hatte, wurde er entlassen.

Im EuGH-Urteil wird zudem betont, dass es unerheblich sei, dass der Angestellte wegen seiner Probezeit noch nicht endgültig eingestellt war. Der Arbeitgeber müsse die geeigneten und erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um dem Menschen mit Behinderung den Zugang zur Arbeit zu ermöglichen. Auch eine andere Stelle könne eine dafür geeignet sein. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.

Der Weinkonsum in Deutschland ist rückläufig: Im Schnitt trinken die Bürger eine Flasche Wein weniger pro Jahr. Während der Schaumweinabsatz stabil bleibt, sorgen laut dem Deutschen Weininstitut vor allem gestiegene Kosten und der demografische Wandel für ein Minus beim Weinverbrauch.

Die Produktion von Fertiggerichten in Deutschland ist binnen fünf Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Besonders Nudel- und Fleischgerichte treiben das Wachstum voran, während der zeitliche Aufwand für die private Essenszubereitung nahezu stabil bleibt.

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.