Fahrrad vom Chef: Das sind die steuerlichen Regelungen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das Fahrrad als umweltfreundliche Alternative zum Auto? Immer mehr Unternehmen bieten ihren Beschäftigten Dienst- oder Betriebsräder an - zum Beispiel über ein Leasingmodell. «Das kann sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer steuerliche Vorteile mit sich bringen», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Dabei ist aber grundsätzlich zwischen zwei Varianten von Diensträdern zu unterscheiden.

Erhält ein Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein Dienstfahrrad, das er auch privat nutzen darf, muss er diesen Bonus nicht versteuern. Entscheidend ist dabei aber, dass das Rad wirklich als Extra zum Gehalt überlassen wird. Dazu sollte die Überlassung des Dienstrads am besten in einem eigenständigen Vertrag oder zumindest im Arbeitsvertrag gesondert vereinbart werden, rät der Bund der Steuerzahler.

Ob das Fahrrad dabei Unterstützung von einem E-Motor hat oder nicht, spielt keine Rolle. Ausgenommen sind lediglich Räder, deren Motor eine Geschwindigkeit von mehr als 25 Kilometer pro Stunde unterstützt und damit versicherungspflichtig sind - solche Zweiräder gelten als Fahrzeuge und unterliegen der Versteuerung von E-Fahrzeugen. Bei handelsüblichen E-Bikes ist das aber nicht der Fall.

Steuerbegünstigung bei Jobrad und Co. 

Deutlich häufiger verbreitet in der Praxis: Fahrrad-Leasingmodelle à la Jobrad, Lease a Bike und Co. mittels Entgeltumwandlung. Hier least der Arbeitgeber ein Dienstrad und überlässt es Beschäftigten zur Nutzung. Dafür verzichten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Dauer der Rad-Überlassung auf einen Teil ihres Bruttolohns in Höhe der Leasingrate. Für diese Dienstrad-Variante gibt es keine Steuerbefreiung.

Beschäftigte, die das Angebot des Arbeitgebers in Anspruch nehmen, müssen den geldwerten Vorteil, den sie durch die private Nutzung des Rads erzielen, versteuern - aber das zumindest vergünstigt. Seit 2020 muss nur noch ein Viertel des Bruttolistenpreises des Rads mittels der sogenannten Ein-Prozent-Regelung als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Als Bruttolistenpreis gilt dabei die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers einschließlich Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Rads. Dieser wird dann zu 25 Prozent angesetzt und auf volle 100 Euro abgerundet. Ein Prozent auf den sich daraus ergebenden Betrag muss dann monatlich als geldwerter Vorteil verteuert werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Januar 2026 real weniger Umsatz erzielt als im Vormonat und im Vorjahresvergleich. Sowohl Beherbergung als auch Gastronomie verzeichneten laut Destatis Rückgänge.

Das Gastgewerbe verzeichnet laut DATEV im Februar 2026 einen leichten Umsatzrückgang, während die Löhne überdurchschnittlich steigen. Insgesamt bleibt die Entwicklung im Mittelstand verhalten.

Beim Ausbildungsbotschafter-Tag des DEHOGA Bayern in Nürnberg wurden 27 Botschafter ernannt und 13 Betriebe ausgezeichnet. Zudem wurden Ausbildungszahlen, internationale Projekte und Maßnahmen vorgestellt.

Die aktuellen Daten des Datev Mittelstandsindex für März 2026 belegen einen stagnierenden Aufschwung und sinkende Umsätze bei Kleinstunternehmen. Parallel dazu belasten deutlich steigende Lohnkosten bei leicht sinkenden Beschäftigungszahlen die Bilanz des Mittelstands.

In Altrip hat der DEHOGA Rheinland-Pfalz die Landesjugendmeister 2026 im Gastgewerbe ausgezeichnet. 24 Auszubildende traten in mehreren Disziplinen gegeneinander an.

Klimaschutz mit Messer und Gabel: Was wir essen, hat immensen Einfluss auf unsere CO2-Bilanz. Experten haben überraschende Daten zusammengetragen – und halten ein ambitioniertes Ziel für möglich.

Sie wollen offene Stellen schnell bekannt machen? Verleihen Sie Ihrer Ausschreibung mit einer Veröffentlichung im Tageskarte-Newsletter und auf der Tageskarte-Webseite FÜR NUR 199 EURO jetzt zusätzlichen Schwung. 13.500 echte Abonnenten jetzt einfach und direkt ansprechen.

Die GEMA erinnert Veranstalter daran, fehlende Setlisten für Live-Veranstaltungen aus dem Jahr 2025 bis zum 20. März 2026 einzureichen. Ohne Musikfolge kann eine Nachberechnung erfolgen.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist 2025 um über zehn Prozent gestiegen. Besonders das Gastgewerbe kämpft mit einer hohen Ausfallrate und gehört zu den am stärksten betroffenen Branchen.

Auszubildende Köche und Köchinnen haben bei den Niedersächsischen Jugendmeisterschaften ihr Können unter Beweis gestellt und dabei auch die Ausbilder überrascht. Die Motivation für die Teilnahme an dem Wettbewerb ging bei den einzelnen Teilnehmern weit auseinander.