Fahrtkosten: Wann der längere Arbeitsweg absetzbar ist

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das Finanzamt gewährt steuerliche Vergünstigungen für den Weg zur Arbeit. Voraussetzung ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die günstigste Strecke nutzen. Aber: Welche ist das?

Den Weg zur Arbeit können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerlich geltend machen. So sind für die ersten 20 Kilometer des einfachen Arbeitswegs je 30 Cent Entfernungspauschale absetzbar, ab dem 21. Kilometer sind es sogar 38 Cent. Nur: Welche Strecke müssen Beschäftigte angeben - die kürzeste oder die schnellste?

Die knappe Antwort: grundsätzlich die kürzeste. Es gibt aber Ausnahmen, wie der Bund der Steuerzahler mitteilt. Denn staut sich etwa der Verkehr auf der kürzesten Strecke regelmäßig oder kosten viele Ampeln oder Bahnübergänge Zeit, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch eine längere Strecke nutzen und in ihrer Steuererklärung angeben, sofern sie ihre Arbeitsstätte auf diese Weise regelmäßig schneller und pünktlicher erreichen.

 

Beschäftigte müssen Streckenzeiten belegen können

Den Nachweis dafür müssen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler selbst erbringen. Das können sie zum Beispiel durch eine Dokumentation ihrer Fahrtzeiten und Fahrtwege zu den üblichen Tageszeiten tun, an denen die Strecke befahren werden muss. 

Wichtig: Der längere Weg muss regelmäßig, nicht nur einmalig schneller befahrbar sein. «Dass bei hohen Stauverhältnissen die längere Umwegstrecke auch mal verkehrsgünstiger und schneller sein kann, reicht insoweit nicht aus», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die Dokumentation sollte daher nicht nur einen, sondern unbedingt mehrere Tage umfassen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nachdem viele Beschäftigte in der Corona-Pandemie dem Thüringer Gastgewerbe den Rücken gekehrt haben, hat die Branche die Lücken verstärkt mit ausländischen Mitarbeitern gefüllt. Ihre Zahl ist um 63 Prozent gestiegen.

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.

Für einen Liter Benzin musste ein durchschnittlicher Arbeitnehmer im April fünf Minuten arbeiten. Der Ölpreisanstieg durch den Iran-Krieg ist aber weniger heftig als nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs.

Bei den Firmenpleiten in Deutschland zeichnet sich aktuell keine Entspannung ab: Neue Höchstwerte gab es im April in den Bereichen Hotel und Gastronomie sowie Grundstücks- und Wohnungswesen.

Nur noch dies und das erledigen, immer ansprechbar sein und dann auch noch Meetings: Viele Menschen leiden unter zermürbendem Stress im Job. Leider lässt sich der nicht immer vermeiden. Aber: Mit ein paar einfachen Strategien lässt er sich besser managen.