Falsch abgerechnet: Müssen Gäste den Fehler melden?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen? Und darf das Gegenüber Nachforderungen stellen?

Rechtsanwältin Julia Trampisch, die dem geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt des Deutschen Anwaltvereins angehört, bringt Licht ins Dunkel. Im Interview erklärt sie, wozu Verbraucherinnen und Verbraucher in einer solchen Situation verpflichtet sind - und wozu nicht.

Frau Trampisch, bin ich als Kunde verpflichtet, darauf hinzuweisen, wenn sich ein Händler oder Wirt verrechnet?

Julia Trampisch: Es kommt darauf an. Wenn Sie tatsächlich bemerken, dass sich der Wirt zu Ihren Gunsten verrechnet hat, dürfte eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegen. Sie hätten dann Geld ohne Rechtsgrund erhalten. Dieses könnte der Wirt zivilrechtlich von Ihnen zurückfordern. Strafbar machen Sie sich jedoch durch das Einbehalten nicht. Allerdings wird man hier eher von einer moralischen Verpflichtung ausgehen, dies unverzüglich dem Wirt mitzuteilen. Im Gegenzug wäre der Gast ja genauso dankbar, wenn er versehentlich zu viel Gezahltes zurückerhält. 

Nur wenn jemand tatsächlich Betrugsabsichten verfolgt hat - der Gast etwa von vornherein beabsichtigte, nicht den vereinbarten Preis zu bezahlen oder der Wirt absichtlich aufgeschlagen hat -, wäre das strafbar. In der Praxis wird es aber schwierig sein, das zu beweisen.

Ich entscheide mich dafür, den Fehler zu benennen. Kann ich jetzt mit einer Rückzahlung rechnen - oder kann der Vertragspartner seinerseits auf eine Nachzahlung bestehen?

Trampisch: Beides ist möglich. Im Restaurant etwa kommt im Moment der Bestellung ein Vertrag zwischen dem Gast und dem Wirt zustande. Der Gast bestellt ein Getränk oder ein Gericht zu einem in der Speisekarte benannten Preis und erklärt sich dazu bereit, diesen zu bezahlen. Der Wirt verpflichtet sich seinerseits dazu, die georderte Bestellung zu liefern. Wird am Ende nicht der vereinbarte Preis für die Bestellung abgerechnet, sondern zu viel oder zu wenig, hat der jeweils Schlechtergestellte einen Ausgleichsanspruch. 

Wie lange habe ich denn Zeit, eine fehlerhafte Rechnung zu beanstanden?

Trampisch: In der Theorie bleiben dafür drei Jahre Zeit. In der Praxis sollte man eine Rechnung aber sofort überprüfen und sie zum Beispiel grob überschlagen, wenn man die Chance auf eine Rechnungskorrektur wahren möchte. Wurde fehlerhaft abgerechnet, sollte das umgehend reklamiert werden. Ansonsten wird es im Nachhinein schwierig, zu beweisen, was man etwa im Restaurant wirklich verzehrt hat.

Wer sich unsicher ist, ob zum Beispiel der Preis für das Schnitzel oder die Cola auf der Rechnung korrekt ist, sollte sich darum lieber noch einmal die Speisekarte bringen lassen und vergleichen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Zehntausende Urlauber können nicht zur Arbeit, weil sie im Nahen Osten noch auf eine Gelegenheit zur Rückreise warten. Bezahlt werden Sie nicht. Gibt es wenigstens staatliche Unterstützung?

Die Mittagspause in Deutschland schrumpft: Laut einer neuen Compass-Studie nehmen sich immer weniger Beschäftigte Zeit für eine Hauptmahlzeit, während der Stresspegel steigt. Die Ergebnisse verdeutlichen eine wachsende Schere zwischen dem Wunsch nach Erholung und der betrieblichen Realität.

Düsseldorf meldet für 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 5,67 Millionen. Während die Internationalisierung und das Messegeschäft boomen, kämpft die Hotellerie trotz Rekordnachfrage mit sinkenden Raten.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe sinkt erstmals seit einem Jahr wieder unter das Vorkrisenniveau. Während die Zahl der offenen Stellen leicht steigt, melden Hotellerie und Gastronomie wachsende Arbeitslosenzahlen.

Wer gerade im Nahen Osten festsitzt, kann höchstens mobil arbeiten. Warum das arbeitsrechtlich womöglich heikel ist und welche Risiken Arbeitgeber und Beschäftigte in solchen Fällen kennen sollten.

Struktureller Wandel bei der dfv Mediengruppe: Die eigenständige redaktionelle Arbeit der Fachmedien tw tagungswirtschaft und m+a report wird zum 31. März 2026 eingestellt. Die Marken werden in die veranstaltungsorientierte dfv Conference Group überführt.

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Rund 8,70 Euro für eine Tasse Cappuccino - dieser Preis an einer Raststätte in Österreich sorgte zuletzt für Aufsehen. Doch anderswo in Europa werden vereinzelt zweistellige Preise für Kaffee verlangt. Wie leistbar ist das Getränk in europäischen Ländern? Ein Überblick

Die erweiterte Verdienstungleichheit in Deutschland stagniert. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Gap Arbeitsmarkt weiterhin bei 37 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bleiben.

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.