Falsche Elektronische Signatur macht Befristung unwirksam

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Soll ein Arbeitsvertrag befristet gelten, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber diese Vereinbarung unterzeichnen. Digitale Signaturen sind dabei nur zulässig, wenn das verwendete Signaturverfahren zertifiziert ist. Andernfalls gilt der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin.

Im konkreten Fall, auf den der Bund-Verlag verweist, ging es um den befristeten Arbeitsvertrag eines Mechatronikers. Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschrieben den Vertrag per elektronischer Signatur. Später kam es laut Bund-Verlag zum Streit darüber, ob die Befristung wirksam vereinbart worden war.

Befristung des Arbeitsvertrags nur in Schriftform

Das Arbeitsgericht Berlin entschied, dass die verwendete Form der Unterschrift nicht der sogenannten Schriftformerfordernis genüge. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 14 TzBfG) ist festgelegt, dass die Befristung eines Arbeitsvertrags nur dann wirksam ist, wenn sie in Schriftform vorliegt.

Die Schriftform kann auch durch eine elektronische Form ersetzt werden. Dann müssen die Vertragspartner das Dokument aber mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.

Kein zertifiziertes System: Unterschrift ungültig

Das traf in diesem Fall nicht zu. Knackpunkt: Eine elektronische Signatur gilt nur dann als «qualifiziert», wenn das genutzte Signatursystem nach EU-Vorgaben zertifiziert ist. In Deutschland sei für diese Zertifizierung die Bundesnetzagentur zuständig, wie der Bund-Verlag erklärt.

Da für den befristeten Vertrag keine zertifiziertes System zum Einsatz kam, sei auch die Vereinbarung der Befristung unwirksam. Paragraf 16 im Teilzeit- und Befristungsgesetz besagt nämlich, dass ein Vertrag dann auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt, wenn die Befristung unwirksam ist - etwa aufgrund der mangelnden Schriftform.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Wie der Bund-Verlag mitteilt, ist die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?