Fast die Hälfte aller Tarifbeschäftigten erhält Urlaubsgeld

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Fast die Hälfte aller Tarifbeschäftigten in Deutschland (46,8 Prozent) erhält im Jahr 2023 Urlaubsgeld. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, bekommen sie durchschnittlich 1.602 Euro brutto für die Urlaubskasse. Das sind 4,1 Prozent oder 63 Euro mehr als im Vorjahr (1.539 Euro). Im Vergleich dazu erhöhten sich die Preise für Pauschalreisen von Mai 2022 bis Mai 2023 um 13,6 Prozent. Mit durchschnittlich 1.648 Euro erhalten Tarifbeschäftigte in Westdeutschland rund 41 Prozent oder 479 Euro mehr Urlaubsgeld als Tarifbeschäftigte in Ostdeutschland (1.169 Euro).

Bei Betrachtung der einzelnen Branchen, in die jeweils mehrere Tarifverträge einfließen können, fällt sowohl die Höhe des tariflich vereinbarten Urlaubsgelds als auch der Anteil der Tarifbeschäftigten, für die ein Anspruch auf Urlaubsgeld tarifvertraglich vereinbart ist, sehr unterschiedlich aus.

Das höchste tarifliche Urlaubsgeld erhalten die Tarifbeschäftigten im Jahr 2023 im Bereich „Informationsdienstleistungen“. Von den hier durchschnittlich gezahlten 3.615 Euro profitieren allerdings nur 35,4 Prozent der Tarifbeschäftigten. Ebenfalls deutlich über dem Durchschnitt liegt das tarifliche Urlaubsgeld unter anderem in den Bereichen „Gewinnung von Erdöl und Erdgas“ mit 3.138 Euro und „Maschinenbau“ mit 2.889 Euro. In beiden Bereichen wird das Urlaubsgeld an alle Tarifbeschäftigten gezahlt. 

Nahe am Durchschnitt liegt das tarifliche Urlaubsgeld beispielsweise in den Bereichen „Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten“ (1.610 Euro) und „Herstellung von Möbeln“ (1.606 Euro). In diesen beiden Bereichen erhalten 63,6 Prozent beziehungsweise 83,1 Prozent der Tarifbeschäftigten Urlaubsgeld. 

Das niedrigste Urlaubsgeld erhalten die Tarifbeschäftigten im Bereich „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“. Hier erhalten nahezu alle Tarifbeschäftigte (98,7 Prozent) ein Urlaubsgeld in Höhe von durchschnittlich 325 Euro. Auch im Bereich „Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten“ gibt es mit 350 Euro ein unterdurchschnittliches Urlaubsgeld. Hier haben 76,3 Prozent der Tarifbeschäftigten einen Urlaubsgeldanspruch. In der Branche „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ erhalten die Tarifbeschäftigten kein Urlaubsgeld.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Deutschlandchefin des Kurzzeitvermietungsportals Airbnb, Kathrin Anselm, hat Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, ihr Unternehmen trage Mitschuld an den explodierenden Mieten in Berlin. Die Managerin äußerte Zweifel an einer DIW-Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Airbnb-Angebot und steigenden Mieten nahelegt.

Es gibt Dinge, die man lieber nicht in Gegenwart seiner Vorgesetzten sagt - egal in welcher Sprache. Doch selbst wenn man sie sagt, ist eine Kündigung unter Umständen unwirksam, entschied ein Gericht.

Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland erhalten weiterhin Unterstützung durch ein bundesweites Förderprogramm zur Unternehmensberatung. Das Programm zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und gilt auch für Unternehmen des Gastgewerbes.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen aktuellen Zahlenspiegel für das dritte Quartal 2025 vorgelegt. Die Publikation bietet eine Übersicht der zentralen wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie.

McDonald's Deutschland hat die Ergebnisse der fünften Ausbildungsstudie veröffentlicht. Diese offenbaren eine zunehmende Verunsicherung und eine skeptische Haltung bezüglich der gesellschaftlichen Durchlässigkeit und der Wirkung von Leistung.

Viele Beschäftigte winken bei Weiterbildungen ab – weil sie weder mehr Gehalt noch Aufstiegschancen erwarten. Experten sehen darin eine Bürde für die Wirtschaftskraft - und wollen Hürden abbauen.

Künstliche Intelligenz macht im Beruf vieles einfacher – aber wer steht gerade, wenn die Tools fehlerhafte Ergebnisse ausspucken? Eine Rechtsexpertin ordnet ein.

Die Verdienstgrenze für Millionen Minijobber steigt zum 1. Januar auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Die Grenze wird aufgrund ihrer Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn erhöht: Jede Erhöhung führt automatisch zur Anpassung der Minijobgrenze.

Jedes zwölfte Unternehmen in Deutschland fürchtet nach einer aktuellen Umfrage des Ifo-Instituts akut um die eigene Existenz. Als größte Gefahr sehen die Unternehmen demnach branchenübergreifend Auftragsmangel, der finanzielle Engpässe nach sich zieht.

Der Arbeitgeber fordert eine Krankschreibung - jetzt muss es schnell gehen. Doch auf Angebote im Netz sollte man sich nicht ungeprüft einlassen, zeigt ein Urteil. Die Folgen können erheblich sein.