Fast die Hälfte aller Tarifbeschäftigten erhält Urlaubsgeld

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Fast die Hälfte aller Tarifbeschäftigten in Deutschland (46,8 Prozent) erhält im Jahr 2023 Urlaubsgeld. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, bekommen sie durchschnittlich 1.602 Euro brutto für die Urlaubskasse. Das sind 4,1 Prozent oder 63 Euro mehr als im Vorjahr (1.539 Euro). Im Vergleich dazu erhöhten sich die Preise für Pauschalreisen von Mai 2022 bis Mai 2023 um 13,6 Prozent. Mit durchschnittlich 1.648 Euro erhalten Tarifbeschäftigte in Westdeutschland rund 41 Prozent oder 479 Euro mehr Urlaubsgeld als Tarifbeschäftigte in Ostdeutschland (1.169 Euro).

Bei Betrachtung der einzelnen Branchen, in die jeweils mehrere Tarifverträge einfließen können, fällt sowohl die Höhe des tariflich vereinbarten Urlaubsgelds als auch der Anteil der Tarifbeschäftigten, für die ein Anspruch auf Urlaubsgeld tarifvertraglich vereinbart ist, sehr unterschiedlich aus.

Das höchste tarifliche Urlaubsgeld erhalten die Tarifbeschäftigten im Jahr 2023 im Bereich „Informationsdienstleistungen“. Von den hier durchschnittlich gezahlten 3.615 Euro profitieren allerdings nur 35,4 Prozent der Tarifbeschäftigten. Ebenfalls deutlich über dem Durchschnitt liegt das tarifliche Urlaubsgeld unter anderem in den Bereichen „Gewinnung von Erdöl und Erdgas“ mit 3.138 Euro und „Maschinenbau“ mit 2.889 Euro. In beiden Bereichen wird das Urlaubsgeld an alle Tarifbeschäftigten gezahlt. 

Nahe am Durchschnitt liegt das tarifliche Urlaubsgeld beispielsweise in den Bereichen „Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten“ (1.610 Euro) und „Herstellung von Möbeln“ (1.606 Euro). In diesen beiden Bereichen erhalten 63,6 Prozent beziehungsweise 83,1 Prozent der Tarifbeschäftigten Urlaubsgeld. 

Das niedrigste Urlaubsgeld erhalten die Tarifbeschäftigten im Bereich „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“. Hier erhalten nahezu alle Tarifbeschäftigte (98,7 Prozent) ein Urlaubsgeld in Höhe von durchschnittlich 325 Euro. Auch im Bereich „Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten“ gibt es mit 350 Euro ein unterdurchschnittliches Urlaubsgeld. Hier haben 76,3 Prozent der Tarifbeschäftigten einen Urlaubsgeldanspruch. In der Branche „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ erhalten die Tarifbeschäftigten kein Urlaubsgeld.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.

Der Weinkonsum in Deutschland ist rückläufig: Im Schnitt trinken die Bürger eine Flasche Wein weniger pro Jahr. Während der Schaumweinabsatz stabil bleibt, sorgen laut dem Deutschen Weininstitut vor allem gestiegene Kosten und der demografische Wandel für ein Minus beim Weinverbrauch.

Die Produktion von Fertiggerichten in Deutschland ist binnen fünf Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Besonders Nudel- und Fleischgerichte treiben das Wachstum voran, während der zeitliche Aufwand für die private Essenszubereitung nahezu stabil bleibt.

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Betriebe in Deutschland einer erweiterten Mitteilungspflicht, wenn sie Personal aus Nicht-EU-Staaten rekrutieren. Arbeitgeber sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, Drittstaatsangehörige bereits im Rahmen des Anwerbeprozesses über verfügbare arbeits- und sozialrechtliche Beratungsangebote aufzuklären.

Die Bundesregierung hat die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 angepasst. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Gastronomie und Hotellerie ändern sich damit die Sätze für freie Verpflegung und Unterkunft.

KI boomt, aber Empathie bleibt gefragt. Warum Bau und Pflege Gewinner sind, Löhne steigen - und welche Branchen jetzt zittern müssen. Das steckt hinter den sechs Jobtrends im neuen Jahr.