Freibetrag steigt: Höheres Dezember-Gehalt für Beschäftigte

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich im Dezember auf etwas mehr Nettogehalt freuen - und das ganz ohne Gehaltserhöhung oder Weihnachtsgeld. Der Grund ist vielmehr eine rückwirkende Steuererleichterung, die der Bundesrat Ende November bewilligt hat.

Damit wurde der sogenannte Grundfreibetrag zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf nun 11.784 Euro für Alleinstehende angehoben. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt genau der doppelte Betrag von 23.568 Euro.

Aufgrund der späten Anpassung des Freibetrags haben Beschäftigte der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) zufolge in den ersten elf Monaten des Jahres zu viel Lohnsteuer abgezogen bekommen. Der Ausgleich erfolgt jetzt mit der Dezember-Abrechnung auf einen Schlag - dadurch wird weniger Lohnsteuer vom Bruttogehalt abgezogen.

Beispiel schafft Klarheit

Was das konkret für den Geldbeutel bedeutet, wird durch ein Beispiel deutlicher:

  • Ein lediger und kinderloser Arbeitnehmer mit einem Monatslohn von 3.000 Euro hat laut dem Lohnsteuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums bis November monatlich 322,08 Euro Lohnsteuer gezahlt.
  • Die nachträgliche Anpassung des Grundfreibetrags sorgt dafür, dass ihm im Dezember lediglich 288,08 Euro abgezogen werden - also gut 34 Euro weniger.
  • Bei größerem Verdienst fällt der Betrag entsprechend größer aus, bei einem niedrigeren Gehalt kleiner.

Übrigens: Die Anpassung des Grundfreibetrags hat auch Auswirkungen für Ruheständler. Sie sind nämlich dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn ihre Gesamteinkünfte den Grundfreibetrag überschreiten. Diese neue Grenze liegt für sie für 2024 nun also bei 11.784 Euro anstatt zuvor 11.604 Euro. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Sind Schnee, Schneematsch oder Glätte vorhergesagt, wird der Arbeitsweg unter Umständen zur Geduldsprobe. Aber was passiert, wenn Beschäftigte zu spät zur Arbeit kommen?

Die Konjunkturlage im Gastgewerbe zeigt eine anhaltende Abschwächung. Nachdem das Statistische Bundesamt (Destatis) heute für den September 2025 einen Umsatzrückgang meldete, bestätigt der aktuelle DATEV Mittelstandsindex für Oktober 2025 diesen negativen Trend und zeigt eine weitere deutliche Verschlechterung in der Branche.

Der Anteil der von Fachkräftemangel betroffenen Unternehmen in Deutschland hat sich weiter verringert. Trotz des allgemeinen Rückgangs bleibt der Wert im Dienstleistungssektor, insbesondere in der Gastronomie und Hotellerie, weiterhin hoch.

Hochverarbeitete Lebensmitteln sind praktisch und allgegenwärtig. Doch was auf den ersten Blick nach bequemer, schneller Mahlzeit aussieht, kann der Gesundheit langfristig schaden. Die zunehmend von hochverarbeiteten Lebensmitteln dominierte Ernährung trage zum Anstieg von Fettleibigkeit, Diabetes und psychischen Erkrankungen bei, so eine Studie.

Eine aktuelle Studie zur Kundenzufriedenheit europäischer Fernbahnen zeigt: Die Deutsche Bahn belegt im Ranking den letzten Platz. Ein britischer und ein tschechischer Anbieter führen die Liste an.

Die Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH (VEA) versendet aktuell an zahlreiche Betriebe Schreiben, in denen die Lizenzierung von Urheberrechten gefordert wird. Der DEHOGA Bayern rät dringend zur rechtlichen Prüfung.

Gleitzeit, Teilzeit, Vertrauensarbeitszeit, Schichtdienst, Jobsharing oder Vier-Tage-Woche: Die Möglichkeiten sind vielfältig. Die wichtigsten Arbeitszeitmodelle im Überblick.

Arbeitsverträge können unter bestimmten Voraussetzungen digital abgeschlossen werden. Doch was gilt, wenn das Arbeitsverhältnis wieder beendet werden soll? Was Beschäftigte beachten sollten.

In der stagnierenden deutschen Wirtschaft geht vielen Firmen die Luft aus. Auch im Oktober wächst die Zahl der Insolvenzen - etwa am Bau und in der Gastronomie. Experten erwarten erst 2027 Besserung.

Die durchschnittliche Vergütung der CEOs im Gastgewerbe ist trotz eines wirtschaftlich von globalen Unsicherheiten geprägten Jahres 2024 weiter gestiegen. Glenn Fogel von Booking Holdings führt die Liste weiterhin an.