Auch wenn ein Kind älter als zwölf Jahre ist, können Eltern Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von der Arbeit haben. Die Hürden hierfür sind allerdings hoch.
Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB): Demnach kann auch nach dem zwölften Geburtstag ein Anspruch auf bezahlte Freistellung bestehen – vorausgesetzt, es liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor und die persönliche Betreuung ist zwingend notwendig, informiert die Arbeitnehmerkammer Bremen. Es gilt allerdings: Je älter das Kind, desto schwieriger wird es, die Notwendigkeit einer persönlichen Betreuung zu begründen.
Arbeits- und Tarifvertrag prüfen
Wichtig ist zudem der Blick in den Arbeitsvertrag. Denn die Regelungen des § 616 BGB, die eine bezahlte Freistellung ermöglichen, können vertraglich eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Ist das der Fall, bleibt Eltern bei einer schweren Erkrankung des Kindes lediglich die Möglichkeit, entschuldigt, aber unbezahlt freizunehmen.













