Gastgewerbe besonders stark von Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro betroffen

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Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Fast die Hälfte aller Beschäftigungsverhältnisse betroffen

Innerhalb der Gastronomie und Hotellerie liegt der Anteil der Jobs, die rechnerisch angepasst werden mussten, bei 47 Prozent. Damit weist das Gastgewerbe im Vergleich zu allen anderen Wirtschaftszweigen die höchste Betroffenheit auf. Zum Vergleich: In der Branche Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei sind es 37 Prozent, während die öffentliche Verwaltung mit rund 1 Prozent kaum Auswirkungen verzeichnet.

Auswirkungen auf die Kostenstruktur

Die Schätzungen der Statistiker basieren auf der Verdiensterhebung vom April 2025. Für die betroffenen Betriebe bedeutet die Umsetzung der Lohnsteigerung eine Erhöhung der Verdienstsumme um bis zu 6 Prozent. Diese 275 Millionen Euro an zusätzlichen Bruttoverdiensten verteilen sich zwar auf alle 4,8 Millionen betroffenen Jobs bundesweit, konzentrieren sich jedoch aufgrund der Quote von 47 Prozent massiv auf das Gastgewerbe.

Ausblick auf die weitere Entwicklung 2027

Die Belastung für das Gastgewerbe wird voraussichtlich im kommenden Jahr weiter steigen. Zum 1. Januar 2027 ist eine Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 Euro geplant. Nach aktuellem Datenstand werden dann bundesweit bis zu 7 Millionen Jobs (circa 18 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse) betroffen sein. Da das Gastgewerbe bereits bei der aktuellen Stufe die höchste Betroffenheit zeigt, ist hier auch für 2027 mit signifikanten Auswirkungen auf die Lohngefüge zu rechnen.

Methodische Einordnung der Zahlen

Das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass die genannten Zahlen als Obergrenzen zu verstehen sind. Die Berechnungen gehen davon aus, dass die Beschäftigtenstruktur seit April 2025 gleichgeblieben ist und keine anderweitigen Gehaltssprünge stattfanden. Zudem sind Auszubildende, Minderjährige und Praktikanten aufgrund gesetzlicher Ausnahmen nicht in diesen Statistiken enthalten.


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Teaser: Fast jeder zweite Job im Gastgewerbe ist von der Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro betroffen. Mit einer Quote von 47 Prozent steht die Branche vor deutlich größeren Herausforderungen als der Rest der Wirtschaft, wie aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes belegen.

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