Gastgewerbe im Südwesten büßte 2024 Umsatz ein

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das baden-württembergische Gastgewerbe hat 2024 die Konjunkturkrise zu spüren bekommen. Nach einer leichten Erholung im Jahr 2023 sind im vergangenen Jahr die preisbereinigten Erlöse für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe wieder gesunken, wie das Statistische Landesamt in Fellbach berichtet. Das Minus betrug nach vorläufigen Zahlen 4,4 Prozent. Nicht preisbereinigt, also nominal betrug der Rückgang 1,5 Prozent.

Die Betriebe erhöhten im vergangenen Jahr in der Regel ihre Preise für Getränke, Speisen oder Übernachtungen teilweise deutlich. Und während der Pandemie hatte die Bundesregierung das Gastgewerbe zeitweise mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterstützt. Seit dem 1. Januar 2024 gilt für Speisen in der Gastronomie wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, was auch höhere Preise für die Kundschaft zur Folge hat.

Die Umsätze in der Beherbergung lagen 2024 um preisbereinigt 2,5 Prozent unter dem Vorjahresniveau (nominal plus 0,1 Prozent). Noch deutlicher gingen die Erlöse in der Gastronomie zurück, das Minus gegenüber dem Vorjahresniveau lag hierbei preisbereinigt 5,6 Prozent (nominal minus 2,5 Prozent). Die Zahl der im Gastgewerbe insgesamt tätigen Personen nahm gegenüber dem Gesamtwert des Vorjahres um 1,4 Prozent ab. 

Der Landesverband des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) verlangt die Rückkehr zum ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent auf Speisen. Die Ungleichbehandlung von Essen in Restaurants gegenüber Imbissen zum Mitnehmen sowie Fertiggerichten aus dem Supermarkt müsse beseitigt werden, teilte der Verband mit. «In 20 EU-Ländern geht das. Warum nicht in Deutschland?»

size=0 width="100%" align=center>

Notizblock

 

Aktualisierung

 

  • Stellungnahme Dehoga im letzten Absatz

Redaktionelle Hinweise

  • Zu diesem Text finden Sie Bilder mit folgendem Titel im dpa Bildangebot:
  • Gastronomie

Internet

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.

Der Weinkonsum in Deutschland ist rückläufig: Im Schnitt trinken die Bürger eine Flasche Wein weniger pro Jahr. Während der Schaumweinabsatz stabil bleibt, sorgen laut dem Deutschen Weininstitut vor allem gestiegene Kosten und der demografische Wandel für ein Minus beim Weinverbrauch.

Die Produktion von Fertiggerichten in Deutschland ist binnen fünf Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Besonders Nudel- und Fleischgerichte treiben das Wachstum voran, während der zeitliche Aufwand für die private Essenszubereitung nahezu stabil bleibt.

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.