Gefälschter Impfausweis kann zu fristloser Kündigung führen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Vorlage eines gefälschten Corona-Impfausweises beim Arbeitgeber kann nach einem Urteil des Kölner Arbeitsgerichts eine fristlose Kündigung rechtfertigen. In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil kam das Gericht zu der Auffassung, dass die betroffene Arbeitnehmerin durch die Vorlage eines falschen Impfnachweises «das für eine auch nur befristete Fortführung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen verwirkt» habe. Die fristlose Kündigung durch ihren Arbeitgeber sei daher gerechtfertigt.

Das Unternehmen erbringt Beratungsdienstleistungen im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung. Die Arbeitnehmerin, die vor dem Arbeitsgericht gegen ihre fristlose Kündigung geklagt hatte, betreute dort als Facharbeiterin Kundenunternehmen, zu denen auch Pflegeeinrichtungen gehörten.

Bereits Anfang Oktober 2021 hatte das Unternehmen alle Mitarbeiter informiert, dass ab November 2021 nur noch vollständig geimpfte Mitarbeiter Kundentermine vor Ort wahrnehmen dürften. Daraufhin hatte die später gekündigte Mitarbeiterin gegenüber ihrem Teamleiter erklärt, sie sei mittlerweile geimpft und und hatte Anfang Dezember 2021 ihren Impfausweis bei der Personalabteilung vorgelegt. Im November und Dezember 2021 nahm sie weiterhin Außentermine wahr.

Doch ergab eine Überprüfung des Unternehmens nach Firmenangaben, dass die im Impfausweis der Klägerin ausgewiesenen Impfstoff-Chargen erst nach den im Impfausweis genannten Impfterminen verimpft wurden. Daraufhin kündigte das Unternehmen der Mitarbeiterin fristlos. Die dagegen erhobene Kündigungsschutzklage wies das Arbeitsgericht Köln ab. Die außerordentliche fristlose Kündigung sei durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt. Die Klägerin habe den Vorwurf, dass die Eintragungen in dem von ihr vorlegten Impfpass unzutreffend sind, nicht entkräften können.

Auch die sich durch das Verhalten der Arbeitnehmerin ergebende Missachtung der 2G-Regel im Präsenzkontakt zu Kunden sei nicht nur weisungswidrig, sondern stelle auch eine erhebliche Verletzung der Verpflichtung der Klägerin zur Wahrung der Interessen ihres Arbeitgebers dar. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe liegt weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zurück, während sich die Arbeitsmarktentwicklung in einzelnen Branchenbereichen unterschiedlich zeigt.

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.