Gefälschter Impfausweis kann zu fristloser Kündigung führen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Vorlage eines gefälschten Corona-Impfausweises beim Arbeitgeber kann nach einem Urteil des Kölner Arbeitsgerichts eine fristlose Kündigung rechtfertigen. In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil kam das Gericht zu der Auffassung, dass die betroffene Arbeitnehmerin durch die Vorlage eines falschen Impfnachweises «das für eine auch nur befristete Fortführung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen verwirkt» habe. Die fristlose Kündigung durch ihren Arbeitgeber sei daher gerechtfertigt.

Das Unternehmen erbringt Beratungsdienstleistungen im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung. Die Arbeitnehmerin, die vor dem Arbeitsgericht gegen ihre fristlose Kündigung geklagt hatte, betreute dort als Facharbeiterin Kundenunternehmen, zu denen auch Pflegeeinrichtungen gehörten.

Bereits Anfang Oktober 2021 hatte das Unternehmen alle Mitarbeiter informiert, dass ab November 2021 nur noch vollständig geimpfte Mitarbeiter Kundentermine vor Ort wahrnehmen dürften. Daraufhin hatte die später gekündigte Mitarbeiterin gegenüber ihrem Teamleiter erklärt, sie sei mittlerweile geimpft und und hatte Anfang Dezember 2021 ihren Impfausweis bei der Personalabteilung vorgelegt. Im November und Dezember 2021 nahm sie weiterhin Außentermine wahr.

Doch ergab eine Überprüfung des Unternehmens nach Firmenangaben, dass die im Impfausweis der Klägerin ausgewiesenen Impfstoff-Chargen erst nach den im Impfausweis genannten Impfterminen verimpft wurden. Daraufhin kündigte das Unternehmen der Mitarbeiterin fristlos. Die dagegen erhobene Kündigungsschutzklage wies das Arbeitsgericht Köln ab. Die außerordentliche fristlose Kündigung sei durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt. Die Klägerin habe den Vorwurf, dass die Eintragungen in dem von ihr vorlegten Impfpass unzutreffend sind, nicht entkräften können.

Auch die sich durch das Verhalten der Arbeitnehmerin ergebende Missachtung der 2G-Regel im Präsenzkontakt zu Kunden sei nicht nur weisungswidrig, sondern stelle auch eine erhebliche Verletzung der Verpflichtung der Klägerin zur Wahrung der Interessen ihres Arbeitgebers dar. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Erhebung zeigt die Reisetrends für 2026: Die Deutschen planen frühzeitig, buchen bevorzugt selbst und setzen dabei verstärkt auf digitale All-in-One-Plattformen.

In vielen Branchen und Betrieben geht es längst nicht mehr ohne ausländische Fachkräfte. Die dahinterliegenden Zahlen zeigen klare Trends.

Sind Beschäftigte in Deutschland zu oft krank? Eine neue Studie stützt Kritiker. Die großen Arbeitsausfälle haben demnach erhebliche Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft.

Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer enttäuscht im Januar. Am Bau hellte sich die Stimmung der Unternehmen auf. Den Trend sieht das Ifo auch im Handel. Im Dienstleistungssektor und im Tourismus trübte sich das Geschäftsklima hingegen ein.

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.