Gehören Kassenbons ins Altpapier?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Es mag kleinlich klingen, aber wer es richtig machen will, sollte nicht alles Altpapier auch ins Altpapier packen. Dazu gehören die üblichen weißen Kassenbons, die beschichtet sind. Darauf weist der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) hin, der auch die Entsorger vertritt.

Anders sieht dies aus bei den neuartigen Kassenbons aus blaugrauem Papier, auf denen teils sogar aufgedruckt ist, dass sie ins Altpapier dürfen. Das bestätigt ganz grundsätzlich der VKU. 

«Allerdings sind in diesen Papieren viele Pigmente enthalten, die beim Recycling dem Papier nicht entzogen werden können und daher den Prozess bei der Herstellung von hellem Papier stören können», erklärt eine VKU-Sprecherin. «Andererseits ist die Menge der Bons im gesamten Altpapier erfahrungsgemäß so gering, dass es hier wohl nicht zu einer ernstlichen Störung dieses Prozesses kommt.»

Daher können die blauen Bons ruhig ins Altpapier. «Lediglich, wenn etwa bei Gewerbebetrieben sehr große Mengen solchen blauen Altpapiers anfallen, dürften Ausnahmen von der oben genannten Faustregel angebracht sein.»

Auch manch anderes Papier würde, ins Recycling gegeben, bei der Entsorgung Probleme bereiten: Etwa benutztes Backpapier, da es beschichtet ist. Auch das Umschlagpapier von Butter ist unter Umständen betroffen: Wenn «Echtpergamentpapier» auf dem Etikett vermerkt ist, kann es biologisch nicht abgebaut werden und ist ebenfalls ein Fall für den Restmüll.

Der Eierkarton aus Pappe kann hingegen in geringen Mengen sogar im Biomüll landen, alternativ in der Papiertonne. Auch der Kaffeefilter und Teebeutel dürfen in den Biomüll. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Warnstreiks im öffentlichen Dienst können berufstätige Eltern und Pendler vor Probleme stellen. Wer zu spät kommt, riskiert mehr als nur Ärger. Warum frühzeitige Absprachen wichtig sind.

Kaffee gehört zu den beliebtesten Getränken in Deutschland. Nur mit Blick auf die Gesundheit ist sein Ruf nicht immer der Beste. Was stimmt im Hinblick auf Koffein - und was nicht?

Aktuelle Daten des YouGov Shopper Panels belegen ein deutliches Wachstum im Bio-Sektor für das Jahr 2025. Trotz allgemeiner Preissensibilität steigen Umsatz und Absatz, wobei die Kaufmotive je nach sozialem Milieu stark variieren.

Während in vielen deutschen Großstädten die Ausgaben für Alkohol im Januar deutlich zurückgehen, zeigt München eine andere Tendenz: In der bayerischen Landeshauptstadt stiegen die Warenkorbwerte im Alkoholfachhandel um über 15 Prozent an. In der Gastronomie sank der Durst nur minimal.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Gerade in den jüngeren Generationen hat die Bereitschaft zum Jobwechsel in den vergangenen Jahren abgenommen.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Das hat eine neue Forsa-Umfrage im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing ergeben. Zwei Drittel der Befragten gaben demnach an, offen dafür zu sein, den aktuellen Arbeitgeber zu verlassen. Das seien so wenig wie seit fünf Jahren nicht mehr. 

Deutschland verzeichnet im EU-Vergleich den höchsten Anteil an Erwerbstätigen in der Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt.

Per WhatsApp oder Signal lässt sich viel erledigen - eine Kündigung gehört nicht dazu. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags per Nachricht einer Messenger-App ist rechtlich nicht wirksam. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. 

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat eine dringende Warnung an seine Mitgliedsbetriebe herausgegeben. Hintergrund ist eine aktuelle Betrugsmasche, bei der digitale Rechnungen gezielt abgefangen und manipuliert werden. Die Täter verändern dabei die hinterlegten Bankdaten, um Zahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.

Während Krankheit und Urlaub scheint der Job oft weit weg. Flattert aus dem Nichts die Kündigung ein, ist der Schreck groß. Doch darf der Arbeitgeber in der Situation überhaupt eine Kündigung aussprechen oder sind Arbeitnehmer in dieser Zeit geschützt?