Die Unterschiede in der Entlohnung und Erwerbsbeteiligung zwischen den Geschlechtern verharren auf einem konstanten Niveau. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 27. Februar 2026 berichtet, lag der sogenannte Gender Gap Arbeitsmarkt im Jahr 2025 bei 37 Prozent. Damit zeigt der Indikator nach einem Rückgang im Vorjahr keine weitere Verbesserung. Dieser Wert bildet eine umfassende Betrachtung der wirtschaftlichen Ungleichheit ab, da er nicht nur die Stundenlöhne, sondern auch die Arbeitszeit und die allgemeine Erwerbsbeteiligung kombiniert.
Differenzen bei Stundenlöhnen und Arbeitsumfang
Ein wesentlicher Faktor für die statistische Lücke bleibt der unbereinigte Gender Pay Gap, der im Jahr 2025 bei 16 Prozent lag. Frauen erhielten demnach im Durchschnitt einen um 16 Prozent geringeren Bruttostundenverdienst als Männer. Rund zwei Drittel dieses Unterschieds lassen sich durch strukturelle Merkmale begründen. Der verbleibende, unerklärte Teil – der bereinigte Gender Pay Gap – beläuft sich auf 6 Prozent.
Neben dem Verdienst pro Stunde beeinflusst die bezahlte monatliche Arbeitszeit das Gesamtergebnis erheblich. Der Gender Hours Gap lag im vergangenen Jahr bei 18 Prozent. Während Männer über alle Beschäftigungsverhältnisse hinweg durchschnittlich gut 34 Stunden pro Woche arbeiteten, betrug die Arbeitszeit bei Frauen knapp 28 Stunden. Diese Differenz resultiert maßgeblich aus der höheren Teilzeitquote bei weiblichen Beschäftigten.
Entwicklung der Erwerbsbeteiligung
Zusätzlich fließt die Beteiligung am Erwerbsleben in die Berechnung ein. Daten für das Jahr 2024 belegen, dass rund 74 Prozent der Frauen einer bezahlten Arbeit nachgingen, während die Quote bei den Männern bei rund 81 Prozent lag. Der daraus resultierende Gender Employment Gap sank damit im Vergleich zum Vorjahr um einen Prozentpunkt auf 8 Prozent. Die Kombination aus diesen drei Bereichen – Verdienst pro Stunde, Arbeitsstunden und Erwerbsquote – ergibt schließlich den Gesamtwert des Gender Gap Arbeitsmarkt.
Regionales Gefälle zwischen Ost und West
Bei der regionalen Analyse der Bundesländer zeigen sich deutliche Unterschiede. In den östlichen Bundesländern fiel die erweiterte Verdienstungleichheit mit 22 Prozent wesentlich geringer aus als in den westlichen Bundesländern, wo der Wert 39 Prozent erreichte. Den niedrigsten Wert verzeichnete Mecklenburg-Vorpommern mit 17 Prozent, gefolgt von Sachsen-Anhalt mit 20 Prozent.
Im Gegensatz dazu wiesen Baden-Württemberg und Bayern mit 41 Prozent die höchste Diskrepanz auf. In Hessen, Niedersachsen und dem Saarland lag der Wert bei jeweils 40 Prozent. Das Bundesamt führt dieses Gefälle auf die historisch bedingte höhere Erwerbsbeteiligung und den größeren Anteil an Vollzeitbeschäftigung von Frauen in Ostdeutschland zurück. Dies führt dazu, dass dort sowohl die Lohnlücke als auch die Unterschiede bei der Arbeitszeit geringer ausfallen als im Westen der Bundesrepublik.












