Haben Beschäftigte nach Elternzeit Anspruch auf alte Position?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

 Nimmt man Elternzeit, bleibt das Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber bestehen, auch wenn man in dieser Zeit nicht arbeitet - und es gibt einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser ist in Paragraf 18 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) geregelt. Doch hat man nach der Elternzeit eigentlich Anspruch darauf, in derselben Position beschäftigt zu werden wie zuvor?

Grundsätzlich ja. «Im Rahmen seines Weisungsrechts kann der Arbeitgeber aber durchaus bestimmte Änderungen an Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit durchsetzen», erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Das gilt für alle Beschäftigten - und ist in Paragraf 106 der Gewerbeordnung festgelegt. «Hier gelten bei Rückkehr aus der Elternzeit keine Besonderheiten», so Bredereck. «Was der Arbeitgeber vor oder während der Elternzeit hätte anordnen können, kann er auch hinterher.»

Blick in den Arbeitsvertrag hilft

Theoretisch kann der Arbeitgeber Beschäftigten, die aus der Elternzeit zurückkehren, also eine andere, gleichwertige Stelle im Unternehmen zuweisen, zum Beispiel in einer anderen Filiale oder mit anderen Aufgaben. Die Grenze sei aber immer der jeweilige Arbeitsvertrag, so Bredereck. «Wer als Bäcker eingestellt wurde, muss nicht als Schuster arbeiten.»

Wie stark die Tätigkeiten nach der Elternzeit von den Aufgaben zuvor abweichen können, hängt entscheidend davon ab, wie eng der Arbeitsvertrag das jeweilige Tätigkeitsfeld umschreibt. Enthält er etwa konkrete Angaben, dass man für eine bestimmte Abteilung beschäftigt wird, kann der Arbeitgeber einen auch nach der Elternzeit nicht einfach versetzen.

«Der Arbeitgeber darf auch nicht diskriminieren, maßregeln oder willkürlich ungleichbehandeln», so Bredereck. Würde man durch die neue Position weniger verdienen, ist das ebenfalls nicht zulässig. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Statistische Bundesamt meldet für das zweite Quartal 2026 ein Reallohnplus von 1,5 Prozent. Während Geringverdienende und Auszubildende starke Zuwächse verzeichnen, gibt es branchenspezifische Unterschiede.

Süßwein gilt vielen als altmodisch und landet meist erst zum Dessert im Glas. Dabei passt er überraschend gut zu Käse, scharfen Gerichten oder moderner Küche. Sommeliers erklären, warum sich ein neuer Blick auf Eiswein, Tokaj und Co. lohnt.

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich im August weiter vom Einbruch infolge des Iran-Kriegs erholt. Auch im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima verbessert. Der Ifo-Index stieg um 2,1 Punkte auf 88,8 Punkte.

Der Urlaub ist geplant und genehmigt - und plötzlich kommt ein Megaauftrag oder drei Kollegen fallen spontan aus. Kann der Arbeitgeber in so einem Fall genehmigte Urlaubstage widerrufen?

 

Hotelfachleute und Köche landen im DGB-Ausbildungsreport 2026 erneut auf hinteren Plätzen. Nur 53,6 Prozent der angehenden Hotelfachleute und 58,1 Prozent der Köche sind mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sehr zufrieden. Bei der fachlichen Ausbildungsqualität im Betrieb stehen Hotelfachleute auf dem letzten Platz.

Das deutsche Gastgewerbe hat im Juni 2026 real 5,1 Prozent weniger umgesetzt als ein Jahr zuvor. Besonders deutlich fällt auch die Halbjahresbilanz der Gastronomie aus, die preisbereinigt 5,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau lag. Im gesamten Gastgewerbe lag der Rückgang bei 5,2 Prozent.

Während die Umsätze im deutschen Mittelstand im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent zurückgingen, legte das Gastgewerbe um 5,9 Prozent zu. Gleichzeitig verzeichnete die Branche mit 6,5 Prozent den stärksten Lohnanstieg.

Eine Bitkom-Befragung zeigt eine zunehmende Nutzung von künstlicher Intelligenz in deutschen Personalabteilungen. Trotz rechtlicher Bedenken steigen die Einsatzzahlen in Bereichen wie Weiterbildung, Zeugniserstellung und Belastungsanalyse.

Nach der Industrie schwächelt jetzt auch die Beschäftigung in den Dienstleistungsbereichen. Erstmals seit der Corona-Krise ist dort im zweiten Quartal dieses Jahres die Zahl der Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahresquartal deutlich gesunken.

Im deutschen Gastgewerbe wurden 2025 rund 15.000 Gaststätten und Beherbergungsunternehmen geschlossen – 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Analyse von ZEW Mannheim und Creditreform weist für das Gastgewerbe zudem die höchsten Schließungsraten unter den betrachteten Wirtschaftszweigen aus.