Häufige kurze Erkrankungen: Kann der Arbeitgeber kündigen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Viele glauben, dass man wegen Krankheit nicht gekündigt werden kann. Fehlt ein Arbeitnehmer aber sehr häufig, kann das unter Umständen Konsequenzen haben. Ein Rechtsexperte erklärt die Regeln.

Wer krank ist, sollte nicht zur Arbeit gehen. Das wird Beschäftigten immer wieder eingebläut. Gleichzeitig sehen Arbeitgeber es nicht gerne, wenn bestimmte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sehr häufig kurzzeitig ausfallen. Kann das auch rechtliche Folgen haben?

Die Annahme, man könne wegen Krankheit gar nicht gekündigt werden, stimmt jedenfalls nicht. Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt es so: Grundsätzlich gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Kündigungsschutzgesetz, wenn ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und im Betrieb regelmäßig mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigt sind. Das bedeutet: Möchte einem der Arbeitgeber dann kündigen, braucht er für jede Kündigung einen Grund.

Hohe Hürden für die Kündigung

Häufige Kurzerkrankungen, also wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer immer wieder kurze Zeit oder auch nur einen Tag fehlen, können laut Markowski ein sogenannter personenbedingter Grund sein.

Ausschlaggebend für eine Kündigung sind in dem Fall «störende Auswirkungen» auf das Arbeitsverhältnis. «Die Störung» des Arbeitsverhältnisses liege dann darin, dass der Ausfall für den Arbeitgeber nicht im Voraus berechenbar ist. Allerdings gilt: Die Hürden sind in einem solchen Fall sehr viel höher als etwa bei einer verhaltensbedingten Kündigung. «Verhalten kann ich beeinflussen, Krankheit nicht», so Markowski.

Mehrere Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Laut Bundesarbeitsgericht brauche es für eine Kündigung wegen Krankheit deshalb drei Voraussetzungen:

- Der Arbeitgeber muss davon ausgehen, dass sich die häufigen Erkrankungen fortsetzen (negative Prognose).

- Die prognostizierten Kurzerkrankungen müssen zu einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher oder wirtschaftlicher Interessen des Arbeitgebers führen.

- Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen umfassend gegeneinander abgewogen werden. Dabei spielen unter anderem etwa Faktoren wie das Alter oder die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers eine Rolle.

Bei älteren Beschäftigen und denjenigen, die lange Zeit im Betrieb tätig waren, muss der Arbeitgeber zum Beispiel das Interesse an einer Weiterbeschäftigung berücksichtigen. In diesen Fällen geht man davon aus, dass die Beschäftigten es schwerer haben werden, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Das kann im Einzelfall schwerer wiegen als der Kündigungswunsch des Arbeitgebers.

Wichtig sei auch die Frage, ob vielleicht die Arbeit im Betrieb etwas mit der Krankheit zu tun hat. «Nur wenn der Arbeitgeber hinter alle Punkte einen Haken machen kann, kann er kündigen», so Markowski.

Zur Person: Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Zurück

Vielleicht auch interessant

Trotz des konjunkturellen Gegenwinds im Jahr 2024 stellte der Mittelstand in Deutschland eine bemerkenswerte Stabilität unter Beweis, so das KfW-Mittelstandspanels 2025. Während die Zahl der Erwerbstätigen einen neuen Höchstwert erreichte, sehen sich die Unternehmen mit Investitionszurückhaltung, strukturellen Problemen und der Sorge um den Standort Deutschland konfrontiert.

Mobilitätsapps haben sich im Alltag der Smartphone-Nutzer in Deutschland etabliert. Rund drei Viertel (76 Prozent) der Personen, die ein Smartphone besitzen, haben entsprechende Anwendungen installiert, um Routen zu planen, Fahrzeiten abzurufen, Tickets zu buchen oder Sharing-Angebote zu nutzen. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom hervor.

Auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist wirksam. Schwierig wird es allerdings, wenn sich die Beteiligten im Nachhinein uneinig sind. Doch gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die zum Abschluss eines schriftlichen Vertrages verpflichtet?

Das Klischee sagt, die heute über 60-Jährigen seien verantwortungslos mit den Ressourcen umgegangen und äßen zum Beispiel viel Fleisch, die junge Generation sei da ganz anders. Wie ist es wirklich?

Mit der deutschen Wirtschaft geht es nicht bergauf. Das hat Folgen: Immer mehr Familienunternehmen denken über Stellenabbau nach und fordern von der Bundesregierung endlich Entlastungen und Reformen.

Sozialforscher und Arbeitsmarktexperten stellen die gängigen Narrative vom unüberbrückbaren Generationenkonflikt auf dem Arbeitsmarkt infrage. ntgegen verbreiteter Vorurteile legen Forscher dar, dass sich die Generationen in ihrem Engagement, ihren Wünschen zur Arbeitszeit und vor allem in ihren zentralen beruflichen Werten oft ähnlicher sind als gedacht.

Nach Einschätzung der Forscherin Johanna Böttcher von der Universität Vechta zeigen deutsche Konsumenten Interesse an Fisch aus dem Labor. Entscheidend über die Akzeptanz seien unter anderem Geschmack, Geruch und Textur sowie der Preis, sagte Böttcher vor Beginn eines Fischwirtschaftsgipfels in Hamburg. 

Trotz Elternstolz: Gehören Kinder in den Lebenslauf? Manche Mütter und Väter befürchten Nachteile im Bewerbungsprozess. Wann sollte man rechtlich gesehen beim Arbeitgeber Kinder erwähnen?

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern in Deutschland hat 2024 einen neuen Höchststand erreicht. Gleichzeitig ist auch der Konsum von Geflügelfleisch im Vergleich zu den Vorjahren merklich gestiegen. Diese Daten stehen im Kontext einer stabilen heimischen Produktion, die jedoch weiterhin durch die sich ausbreitende Geflügelpest beeinflusst wird.

Obwohl fast die Hälfte aller Erwerbstätigen in Deutschland Frauen sind, sind nur 29,1 Prozent der Führungspositionen weiblich besetzt. Warum hinkt Deutschland hinterher?