Hitze: Wann der Arbeitgeber für Abkühlung sorgen müssen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Unerträgliche Hitze im Büro? Übersteigt die Temperatur im Arbeitsraum die 30-Grad-Marke ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, zu reagieren. Das könnte zum Beispiel in Form von angepassten Arbeitszeiten oder der Bereitstellung von Getränken sein. Darauf weist die Wirtschaftsrecht-Kanzlei Barthelmeß Görzel hin.

Bereits bei 26 Grad Lufttemperatur im Büro sollte der Arbeitgeber tätig werden und mindestens für Sonnenschutz sorgen. Allerdings ist diese Regelung nicht bindend, sondern eine arbeitswissenschaftliche Empfehlung.

Wer geht, riskiert eine Abmahnung

Überschreitet das Thermometer die 35 Grad, ist der Raum nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Ausnahme: Spezielle Maßnahmen für Hitzearbeit sind vorhanden, wie etwa Luftduschen oder Hitzeschutzkleidung. Der Arbeitnehmer darf in der Regel trotzdem nicht einfach nach Hause gehen - im Ernstfall droht dann sogar eine Abmahnung.

Tut der Arbeitgeber bei einer Temperatur von mehr als 30 Grad allerdings nichts, haben Mitarbeiter mit gesundheitlichen Problemen oder Schwangere das Recht, den Arbeitsort zu verlassen - sofern die Gesundheit durch die Hitze enorm gefährdet ist.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Künstliche Intelligenz macht im Beruf vieles einfacher – aber wer steht gerade, wenn die Tools fehlerhafte Ergebnisse ausspucken? Eine Rechtsexpertin ordnet ein.

Die Verdienstgrenze für Millionen Minijobber steigt zum 1. Januar auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Die Grenze wird aufgrund ihrer Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn erhöht: Jede Erhöhung führt automatisch zur Anpassung der Minijobgrenze.

Jedes zwölfte Unternehmen in Deutschland fürchtet nach einer aktuellen Umfrage des Ifo-Instituts akut um die eigene Existenz. Als größte Gefahr sehen die Unternehmen demnach branchenübergreifend Auftragsmangel, der finanzielle Engpässe nach sich zieht.

Der Arbeitgeber fordert eine Krankschreibung - jetzt muss es schnell gehen. Doch auf Angebote im Netz sollte man sich nicht ungeprüft einlassen, zeigt ein Urteil. Die Folgen können erheblich sein.

Sind Schnee, Schneematsch oder Glätte vorhergesagt, wird der Arbeitsweg unter Umständen zur Geduldsprobe. Aber was passiert, wenn Beschäftigte zu spät zur Arbeit kommen?

Die Konjunkturlage im Gastgewerbe zeigt eine anhaltende Abschwächung. Nachdem das Statistische Bundesamt (Destatis) heute für den September 2025 einen Umsatzrückgang meldete, bestätigt der aktuelle DATEV Mittelstandsindex für Oktober 2025 diesen negativen Trend und zeigt eine weitere deutliche Verschlechterung in der Branche.

Der Anteil der von Fachkräftemangel betroffenen Unternehmen in Deutschland hat sich weiter verringert. Trotz des allgemeinen Rückgangs bleibt der Wert im Dienstleistungssektor, insbesondere in der Gastronomie und Hotellerie, weiterhin hoch.

Hochverarbeitete Lebensmitteln sind praktisch und allgegenwärtig. Doch was auf den ersten Blick nach bequemer, schneller Mahlzeit aussieht, kann der Gesundheit langfristig schaden. Die zunehmend von hochverarbeiteten Lebensmitteln dominierte Ernährung trage zum Anstieg von Fettleibigkeit, Diabetes und psychischen Erkrankungen bei, so eine Studie.

Eine aktuelle Studie zur Kundenzufriedenheit europäischer Fernbahnen zeigt: Die Deutsche Bahn belegt im Ranking den letzten Platz. Ein britischer und ein tschechischer Anbieter führen die Liste an.

Die Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH (VEA) versendet aktuell an zahlreiche Betriebe Schreiben, in denen die Lizenzierung von Urheberrechten gefordert wird. Der DEHOGA Bayern rät dringend zur rechtlichen Prüfung.