Wird für einen Pauschalurlauber ein unrenoviertes Hotelzimmer gebucht, kann das einen Reisemangel darstellen. Nämlich dann, wenn im Reisebüro gesagt wurde, dass alle Zimmer des Hotels renoviert seien. In so einem Fall urteilte das Amtsgericht München zugunsten eines Mannes, der deshalb seine gebuchte Reise storniert hatte und vom Reiseveranstalter auf die Zahlung von Stornierungskosten in Höhe von mehreren Hundert Euro verklagt worden war. (Az.: 112 C 7280/25)
Es ging um eine Pauschalreise nach Ägypten. Wie das Gericht mitteilt, habe der Mann besonderen Wert auf den Renovierungszustand seines Zimmers gelegt. Denn auf vorherigen Reisen ins Land habe er festgestellt, dass die Zimmer teils heruntergekommen aussehen würden, berichtet das AmtsG München.
Der Reisebüromitarbeiter sagte ihm, dass alle Zimmer des angebotenen Hotels renoviert seien und zeigte die vom Reiseveranstalter als Wohnbeispiel gekennzeichneten Bilder, so das Gericht weiter.
Der Mann buchte, recherchierte im Nachgang aber selbst im Internet und stellte fest: Nicht alle Hotelzimmer sind renoviert. Er rief beim Reiseveranstalter an und bekam mitgeteilt, dass für ihn kein renoviertes Zimmer gebucht sei und auch keines zur Verfügung stehe, schildert das Gericht. Daraufhin stornierte der Mann die fast 2.000 Euro teure Reise und verweigerte auch die Zahlung der Stornierungskosten in Höhe von 657 Euro.














