IHA zu Booking.com-Forderung: „Kein Rechtsanspruch auf kostenfreie Stornos“

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wegen des Coronavirus versucht Booking.com, direkt in die Geschäftspolitik der Hotels einzugreifen. Das Unternehmen verlangt die kostenfreie Stornierung von Übernachtungen sowie die Rückerstattung von Vorauszahlungen und beruft sich dabei auf „Forced Circumstances“ (Tageskarte berichtete). Booking.com „erwartet“ von den Hotels kostenfreie Stornierungen, so lange die „Zwangslage“ anhalte. Im Falle der kostenfreien Stornierung erstattet Booking dann bereits gezahlte Kommissionen zurück.

Als wenn es in Zeiten der Corona-Krise noch eines zusätzlichen Stresstests bedurft hätte, versucht Booking.com derzeit erneut, die Grenzen seines Vermittlerstatus gegenüber seinen Hotelpartnern auszuloten“, kommentiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA). „Unter einseitiger Berufung auf ‚höhere Gewalt‘ will der Marktführer unter den Buchungsplattformen kostenfreie Stornierungen selbst nicht-stornierbarer Raten durchdrücken. Unsere diesbezügliche Einschätzung der Rechtslage von Ende Januar müssen wir auch in Zeiten der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus in Europa nicht revidieren.“

Nach Rechtsauffassung des Hotelverbands könne Booking.com weiterhin nicht einseitig, pauschal und undifferenziert für sämtliche Gäste das Vorliegen höherer Gewalt konstruieren, so Luthe. Es bestehe kein pauschaler Rechtsanspruch (weder der Gäste, und schon gar nicht von Booking.com), Hotelzimmer kostenlos zu stornieren, nur weil der Gast sich auf den ‚Coronavirus‘ berufe.

„Der Gast wird in jedem einzelnen Fall substantiiert begründen müssen, warum er aufgrund zwingender behördlicher Reiserestriktionen die Beherbergungsdienstleistungen nicht in Anspruch nehmen kann. Das Vorliegen einer solchen behördlichen Restriktion bzw. vergleichbarer Maßnahmen (Schließung von Flughäfen etc.) bleibt unserer Auffassung nach zwingende Voraussetzung für einen etwaigen Anspruch auf kostenfreie Stornierung. Wenn der Gast allein aus eigener Sorge nicht reisen möchte, dann fällt das – bei allem Verständnis – in seine eigene private Risikosphäre. Ebenso verhält es sich, wenn ein Gast infiziert/erkrankt ist. Die AGB von Booking.com sehen keine dem entgegenstehende Regelung vor.“

Thomas Edelkamp: "Liquidität ist derzeit das Wichtigste!"

Der Vorstandsvorsitzende von Romantik sagt: „Hoteliers sollten sich nicht nicht vor den Karren spannen lassen. Liquidität ist derzeit das Wichtigste! Eine klare und faire Aufgabenverteilung ist: Hoteliers sollten sich darauf konzentrieren die Gäste zu binden und für die Zukunft zu motivieren, die direkt buchen, und Booking tut das mit den Kunden die seine Plattform nutzen. Booking wird verstehen, dass Hoteliers Rechnungen an das Unternehmen stell. Warum sollten Hoteliers das auch nicht tun? Die partnerschaftliche Vereinbarung sieht das so vor. Raten kann man nur jedem Hotelier genau dieser Aufforderung nicht nachzukommen. Höhere Gewalt ist bis heute nicht festgestellt, zumindest ist dafür kein Rechtsrahmen geschaffen. Kulant mit seinen Gästen und Direktbuchern umzugehen und Anreize für zukünftige Buchungen zu schaffen, ist das was die meisten Hoteliers jetzt tun und tun müssen.“

Marco Nussbaum: "Einfach nur heuchlerisch"

In die gleiche Kerbe schlug bereits Prizeotel-Gründer Marco Nussbaum: „Erneut wird massiv in die unternehmerische Freiheit der Hotels eingegriffen. Die Argumentation von booking.com ist einfach nur heuchlerisch und entspricht auch keiner rechtlichen Grundlage. Es geht ihnen nicht um ihre Partner, sondern einfach nur um ihr eigenes Image. Der Aktienkurs notiert mittlerweile über 30 Prozent unter dem Allzeithoch und das Ende der Talfahrt scheint noch nicht erreicht.

Wenn man sich schon so „partnerschaftlich“ verhalten will, warum verzichtet man für einen bestimmten Zeitraum dann nicht auf 50 Prozent der Kommissionen, um so seine wirklichen Partner, die Hotels, in dieser schweren Zeit zu unterstützen? Bei einer Umsatzrendite von 32,29 Prozent im Jahre 2019 - wovon Hotels nur träumen können - sollte das sicherlich möglich sein.“

Die Muttergesellschaft von Booking steht derzeit gewaltig unter Druck. Erst gestern hatte die Booking Holdings Inc. (NASDAQ: BKNG) bekanntgegeben, dass das Unternehmen seine zuvor angekündigten Finanzprognosen für das erste Quartal 2020 aufgrund der sich verschlechternden Situation durch den Ausbruch des COVID-19-Virus nicht wird halten können. „Wie wir bei der Bekanntgabe der Ergebnisse für das vierte Quartal am 26. Februar 2020 erklärt haben, ändern sich die Umstände des COVID-19-Ausbruchs rapide […] Da sich die Situation verschlechtert hat und die negativen Auswirkungen auf die Nachfrage nach Reisen insbesondere in ganz Europa und in Nordamerika zugenommen haben, seit wir den Ausblick bereitgestellt haben, haben wir beschlossen, den Ausblick zurückzuziehen. “, erklärte Glenn D. Fogel, President und Chief Executive Officer von Booking Holdings.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die vom Dehoga befragten Gastgewerbebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern melden für Januar bis September 2026 sinkende Umsätze. 84,7 Prozent beobachten geringere Gästeausgaben, fast die Hälfte beurteilt die wirtschaftlichen Aussichten für das vierte Quartal als eher schlecht oder sehr schlecht.

Wem wie viel Pausenzeit während der Arbeit zusteht, ist gesetzlich klar geregelt. Doch wie sieht das mit der Aufteilung aus: Kann der Arbeitgeber einfach vorschreiben, wann man zu pausieren hat?

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im September wieder unter die Drei-Millionen-Grenze gefallen. Dennoch fällt die Herbstbelebung in diesem Jahr schwach aus.

Destatis meldet für 2025 einen Anteil von 56 Prozent Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte unter Köchen. Im gastronomischen Service lag er bei 47 Prozent, im Hotelservice bei 40 Prozent.

Die Unternehmen in Deutschland treten beim Stellenabbau auf die Bremse. Das Beschäftigungsbarometer des Münchner Ifo-Instituts ist den dritten Monat in Folge gestiegen. Eine echte Erholung sei aber noch nicht in Sicht, so das Institut.

Wer in den Feierabend geht, möchte bis zur nächsten Schicht nicht über die Arbeit nachdenken. Doch was passiert, wenn in der Zwischenzeit eine wichtige Nachricht eingeht? Müssen Arbeitnehmer diese auch außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit beantworten?

„Nachhaltiges Hotel“, „umweltfreundliches Frühstück“ oder „klimaneutrale Übernachtung“: Seit dem 27. September gelten strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Hotels und Restaurants sollten ihre Werbung auf Websites, in Buchungsstrecken, auf Speisekarten und in weiteren Materialien überprüfen.

Eine NGG-Sonderauswertung des DGB-Ausbildungsreports 2026 weist auf hohe psychische Belastungen und Überstunden unter Auszubildenden im Hotel- und Gastgewerbe hin. Die Gewerkschaft bewertet die Zahlen kritisch und verweist auf Personalmangel und Arbeitsverdichtung.

37 Prozent der Menschen ab 14 Jahren nutzen KI-Onlinetools mindestens wöchentlich, nach 22 Prozent im Vorjahr. Die ARD/ZDF-Medienstudie zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Altersgruppen.

Prompten, recherchieren, automatisieren: Wie wichtig wird Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt? Einer repräsentativen Umfrage der IU Internationalen Hochschule in Erfurt zufolge erwarten etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden, dass KI-Kompetenzen wichtige Voraussetzung für den Jobeinstieg werden.